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Versuchter Versicherungsbetrug

Angeklagter im Bühler Berghof-Prozess muss ins Gefängnis

Das Schöffengericht des Amtsgerichts sieht den versuchten Versicherungsbetrug im Berghof-Prozess als erwiesen an. Nun muss der Angeklagte für drei Jahre ins Gefängnis.

Eine Statue der Justitia.
Streit vor Gericht: Zwischen Haupt- und Mitangeklagten fielen böse Worte. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Nach einem mehrwöchigen Verfahren hat am Montag das Schöffengericht des Amtsgerichts gegen den Hauptangeklagten im Berghof-Prozess eine Gefängnisstrafe von drei Jahren verhängt, von der drei Monate als verbüßt angerechnet werden.

Er habe demnach versucht, seine Gebäudeversicherung sowie auch in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren zu betrügen. Obendrein habe er einen früheren Geschäftspartner zur Falschaussage angestiftet. Dieser erhielt dafür eine sechsmonatige Haftstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Obendrein muss er eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.

Es war ein aufwendiges Verfahren, das rund acht Jahre in Anspruch genommen hat, während derer zivil-, aber auch strafrechtlich durch verschiedene Instanzen gestritten wurde. Viel Zeit nahm sich am Ende von vielen Verhandlungstagen, in denen es um den Vorwurf des versuchten Betruges, der Anstiftung zur Falschaussage beziehungsweise um eine Falschaussage ging, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, um seine Position zu darzustellen.

Nach einem Plädoyer, für das er sich deutlich mehr als eine Stunde Zeit nahm, forderte er im Falle des Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, von der er angesichts der Gesamtumstände drei Monate als vollstreckt erklären möchte.

In seiner Beweiswürdigung sprach er von Nebelschwaden und Wunderkerzen, von Zeugenaussagen, die seltsam waren und nicht zu gebrauchen sowie von einem Mitangeklagten, der auf jeden Fall bei seinen Einlassungen gelogen hat, weil er unterschiedliche Aussagen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht gemacht hat.

Mitangeklagter hatte bereits viele Vorstrafen

„Wer einmal lügt“, erinnerte er etwa in seinen Ausführungen an ein klassisches Sprichwort und gab obendrein zu bedenken, dass der Makler es von Berufs wegen gewohnt sei zu verkaufen und eine extrem große Zahl an Strafen im Bundeszentralregister aufzuweisen hat. „In diesem Fall verkaufte er sich selbst.“ Dennoch war es am Ende er, dem er Glauben schenkte.

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Dass hierbei extreme Widersprüchlichkeiten außer Acht gelassen wurden, führte der Verteidiger des Hauptangeklagten an. Zudem beleuchtete er die Gebäudeversicherung detaillierter. Diese basiere auf Neuwert. Sprich auf Vorschäden käme es demnach gar nicht an. Die Versicherung hatte zuvor ihre eigenen Sachverständigen ins Gebäude entsandt, was den Verdacht der Täuschung entschärfe.

Der mitangeklagte Makler, den die Staatsanwaltschaft in diesem Fall als glaubwürdig einstufte, sei dagegen ein eher schwieriger Kandidat. „Ich würde wahrscheinlich nicht einmal eine Fahrkarte von ihm kaufen.“ Dass sein Mandant ihn zur einer Falschaussage angestiftet habe, sei nicht nur unwahrscheinlich, sondern auszuschließen. Er forderte einen Freispruch.

Dass der Makler sich der Falschaussage schuldig gemacht hatte, sah dessen Verteidiger durchaus. Er regte zur Ahndung eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen an.

Ich bin unschuldig, mehr kann ich nicht sagen.
Hauptangeklagter, verhinderter Hotelier

Der angeklagte, verhinderte Hotelier nutzte das letzte Wort im Verfahren dazu, dem Staatsanwalt vehement zu widersprechen. Zeugen, die zu seinen Gunsten ausgesagt hätten, obwohl der keinen Bezug zu ihnen habe und sie ihm auch nicht persönlich bekannt seien, habe man offenbar nicht wahrgenommen. „Ich bin unschuldig, mehr kann ich nicht sagen. Ich fühle mich von den Gerichten nicht gut behandelt.“

Beleidigungen zwischen den Angeklagten im Gerichtssaal

Sein Mitangeklagter, der eine eindrucksvolle Liste von Straftaten auf dem Kerbholz hat, wie sich dem Auszug des Bundeszentralregisters entnehmen ließ, hatte sich in früheren Jahren bereits allerlei kriminellen Dingen schuldig gemacht. Sachbeschädigung, Beleidigung, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehr haben sich zu rund 70 Taten aufsummiert.

Dass er insbesondere in Sachen Beleidigung firm zu sein scheint, demonstrierte er bei seinem Schlusswort. „Er ist ein krankhafter Lügner“, schimpfte er in Richtung des Hoteliers: „Der lügt, wenn er seine Klappe aufmacht.“ Die Lebenspartnerin des Mitangeklagten beschimpfte er als „importierte Küchenhilfe, mit der er zwei Kinder hat“.

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