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Anspielung auf Lübcke-Mord

Generalstaatsanwalt erhebt Anklage gegen Marco Kurz aus Ottersweier

Der Generalstaatsanwalt in Koblenz hat vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Landau Anklage gegen Marco Kurz aus Ottersweier erhoben. Dieser soll die Präsidentin des Landgerichts Landau mit Mord bedroht haben.

Bei der ersten Demonstration in Ottersweier am 31. Januar hatte Kurz zur „Abberufung“ von Bürgermeister Jürgen Pfetzer (CDU) aufgerufen.
Bei der ersten Demonstration in Ottersweier am 31. Januar hatte Kurz zur „Abberufung“ von Bürgermeister Jürgen Pfetzer (CDU) aufgerufen. Foto: Bernhard Margull

Die Juristin hatte seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Richterin des Amtsgerichts Germersheim zurückgewiesen. Daraufhin soll ihr Kurz im September 2019 in einer E-Mail in Aussicht gestellt haben, vielleicht sehe man sich mal wieder, gegebenenfalls in Form einer Antifa-Gegendemonstration oder „zum netten Plausch auf der Terrasse“.

Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019, der von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen wurde, wertet die Generalstaatsanwaltschaft diesen vermeintlich harmlosen Satz als Bedrohung.

Kurz ist Gründer des rechtsgerichteten „Frauenbündnis Kandel“, von dem er sich inzwischen losgesagt hat, sowie von „Widerstand Offenburg“. Seit der Premiere am 31. Januar ist er unter dem Motto „Nein zur Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte/Ja zum Ende der Pandemie“ maßgeblich an der Organisation von elf Demonstrationen, die bis 11. April in Ottersweier (Landkreis Rastatt) geplant sind, beteiligt. Dort tritt er auch als Redner auf.

Aus rechtlicher Sicht stellt dies eine Bedrohung dar.
Jürgen Brauer, Generalstaatsanwalt in Koblenz

Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer äußert sich auf Anfrage dieser Redaktion zur Anklage gegen Kurz: „Aus rechtlicher Sicht stellt dies eine Bedrohung im Sinne des Paragrafen 241 Absatz 1 des Strafgesetzbuches dar. Der Tatbestand der Bedrohung setzt voraus, dass der Täter dem Opfer – ausdrücklich oder konkludent – die Begehung eines Verbrechens gegen das Opfer selbst oder eine dem Opfer nahestehende Person ankündigt. Ob der Täter das in Aussicht gestellte Verbrechen tatsächlich begehen kann und/oder will, ist unerheblich.“

Es komme nur darauf an, dass die Erklärung des Täters aus objektiver Sicht geeignet erscheine, den Eindruck zu erwecken, der Täter meine es ernst.

Generalstaatsanwalt: Marco Kurz nutzte Formulierung in Anspielung auf Mord an Walter Lübcke

„Die von dem Angeschuldigten gewählte Formulierung nimmt für einen objektiven Beobachter offensichtlich Bezug auf den Mord an Walter Lübcke“, konstatiert Brauer.

Das Amtsgericht Landau hat dem Verteidiger des Angeschuldigten nach Mitteilung der rheinland-pfälzischen Generalstaatsanwaltschaft die Anklage bereits zugestellt. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens sei aber noch nicht ergangen.

Wie bereits berichtet, hat die Polizei die Wohnung von Kurz am Rosenmontag 2020 durchsucht. Dabei sollen neben dem Mobiltelefon auch ein Laptop und ein Datenstick sichergestellt worden sein.

In den Tagen kurz nach der Mail an die Richterin hatte Kurz nach Informationen dieser Zeitung in den Sozialen Medien das Foto eines Leichenwagens gepostet. Das Fahrzeug hatte die Aufschrift „Merkel, Dich holen wir kostenlos.“

Demonstrationen in Ottersweier verlaufen bisher friedlich

Bei der ersten Demonstration in Ottersweier am 31. Januar hatte Kurz zur „Abberufung“ von Bürgermeister Jürgen Pfetzer (CDU) aufgerufen. Der hatte sich gemeinsam mit Gemeinderäten aller Parteien klar gegen rechtsgerichtete Demonstranten in seiner Gemeinde positioniert.

Anfang Februar gingen bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden mehrere Strafanzeigen von Querdenken gegen Pfetzer und Gemeinderäte ein.

Die Anzeigeerstatter fühlten sich durch die kritische Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kommunalpolitiker im Mitteilungsblatt der Gemeinde in ihrer Ehre verletzt. Die Staatsanwaltschaft leitete allerdings kein Ermittlungsverfahren ein, weil sie keine Anhaltspunkte für den Straftatbestand der Beleidigung sah.

Befürchtungen, dass die Demonstrationen in Ottersweier im Krawall enden, sind bisher nicht eingetreten. Auf Nachfrage berichtete die Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg jetzt, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen sind. Lediglich am 28. Februar gab es eine Strafanzeige wegen Beleidigung.

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