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Anspielung auf Lübcke-Mord

Amtsgericht lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Marco Kurz aus Ottersweier ab

Marco Kurz soll die Präsidentin des Landgerichts Landau mit Mord bedroht haben. Das Amtsgericht Landau hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Generalstaatsanwalt in Koblenz legt Beschwerde ein.

Gruppe mit Polizisten
Kontroverse: Rund 150 Teilnehmer protestierten am 11. April in Ottersweier gegen die Corona-Maßnahmen. Marco Kurz war an der Organisation der Demonstrationen in der südlichen Gemeinde im Landkreis Rastatt beteiligt. Foto: Katrin König-Derki

Das Amtsgericht Landau hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Marco Kurz aus Ottersweier abgelehnt. Dies bestätigte das Gericht auf BNN-Anfrage. Kurz soll die Präsidentin des Landgerichts Landau mit Mord bedroht haben. Deshalb hatte der Generalstaatsanwalt in Koblenz Anklage erhoben.

Wie berichtet, hatte die Landgerichtspräsidentin die Dienstaufsichtsbeschwerde Kurz’ gegen eine Richterin des Amtsgerichts Germersheim zurückgewiesen. Daraufhin soll ihr Kurz im September 2019 in einer E-Mail in Aussicht gestellt haben, vielleicht sehe man sich mal wieder, gegebenenfalls in Form einer Antifa-Gegendemonstration oder „zum netten Plausch auf der Terrasse“. Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019, der von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen wurde, wertet die Generalstaatsanwaltschaft diesen vermeintlich harmlosen Satz als Bedrohung.

Kurz trat bei mehreren Demonstrationen in Ottersweier auf

Kurz ist Gründer des rechtsgerichteten „Frauenbündnis Kandel“, von dem er sich inzwischen losgesagt hat, sowie von „Widerstand Offenburg“. Seit der Premiere am 31. Januar war er unter dem Motto „Nein zur Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte/Ja zum Ende der Pandemie“ maßgeblich an der Organisation von mehreren Demonstrationen in Ottersweier (Landkreis Rastatt) beteiligt. Dort trat er auch als Redner auf.

„Die zuständige Richterin hat im Zwischenverfahren die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt“, erklärt Urban Ruppert, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts. „Hiergegen hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Rechtsmittel in Form der sofortigen Beschwerde erhoben.“ Eine Begründung für die Ablehnung des Hauptverfahrens war am Montag vom Amtsgericht nicht zu erhalten.

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Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer bestätigte, dass seine Behörde mit Schreiben vom 16. April „sofortige Beschwerde“ eingelegt hat. „Die Beschwerdebegründung wird demnächst erfolgen“, berichtet Brauer. „Zur Entscheidung über die Beschwerde ist das Landgericht berufen.“

Wir kommentieren keine gerichtlichen Entscheidungen.
Jürgen Brauer, Generalstaatsanwalt

Eine weitere Stellungnahme wollte der Generalstaatsanwalt nicht abgeben. „Wir kommentieren keine gerichtlichen Entscheidungen. Sofern wir eine Entscheidung für nicht vertretbar erachten, legen wir – soweit zulässig – Rechtsmittel ein. Rechtskräftige Entscheidungen haben wir schlicht zu akzeptieren.“ Am 3. März hatte Brauer gegenüber dieser Zeitung festgestellt, dass die von Kurz gewählte Formulierung für einen objektiven Beobachter offensichtlich Bezug auf den Mord an Walter Lübcke nehme.

„Dass der Generalstaatsanwalt hier Beschwerde einlegt, war abzusehen, da er schon durch seine nach eineinhalb Jahren zusammengeschusterte Anklageschrift und die öffentlich gemachte Vorverurteilung deutlich gemacht hat, dass seine Handlungen politisch gesteuert sind“, meinte Marco Kurz auf BNN-Anfrage.

„Das Beschwerdeverfahren sieht nun wie folgt aus“, erklärte Kurz. „Das Landgericht Landau, dessen Präsidentin sich durch eine Einladung zum netten Plausch auf der Terrasse in ihrem Leben bedroht sah, muss nun in neutraler Form entscheiden, ob der Beschwerde stattgegeben wird. Kommt es zu diesem Ergebnis, fände die Hauptverhandlung vor dem Richter statt, der frei von politischem Druck bereits festgestellt hatte, dass mir keine strafbare Handlung vorzuwerfen ist.“

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