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Transnet BW

Höchstspannung bei Bühl-Weitenung: Trassenvorschläge kommen nicht zum Zug

Enttäuschung im Bühler Stadtteil Weitenung: Die künftige Höchstspannungsleitung wird nicht näher an die Autobahn gerückt. Im Bühler Rathaus wird jetzt über eine Klage beraten.

Strom Weitenung
Die künftige Höchstspannungsleitung wird nicht so weit von der Bebauung abgerückt wie im Bühler Stadtteil Weitenung gewünscht. Foto: Bernhard Margull

Enttäuschung in Bühl-Weitenung: Das Planfeststellungsverfahren hat für die Trassenführung der künftigen 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Daxlanden und Eichstetten keine Verbesserungen gebracht.

Im Planfeststellungsbeschluss sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde keine Hindernisse, die der vom Netzbetreiber Transnet BW vorgeschlagenen Trassenführung bei Weitenung entgegenstehen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist seit Donnerstag öffentlich einzusehen. Ob die Stadt klagt, wie bereits mehrfach als Option genannt, muss sich in den nächsten Tagen entscheiden.

Auf 617 Seiten wird der Trassenabschnitt von Daxlanden bis Ottersweier analysiert. Die kurze Zusammenfassung für Weitenung: Die von der Bürgerinitiative erarbeiteten Varianten, die die Trasse weiter in Richtung Autobahn verlegten, blieben ebenso erfolglos wie das klare Nein der Bühler Stadtverwaltung zur vorgeschlagenen Trasse.

Dabei heißt es im Planfeststellungsbeschluss: „Die Varianten sind alle machbar und unterscheiden sich im Ausgangspunkt hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile nur geringfügig.“ Jedoch sei „unter Würdigung aller von der Vorhabenträgerin in den Antragsunterlagen und im Anhörungsverfahren angeführten Aspekten“ dem Trassenvorschlag von Transnet BW „der Vorzug einzuräumen“.

Ortsvorsteher von Weitenung ist sauer auf Transnet BW

Das stößt dem Weitenunger Ortsvorsteher Daniel Fritz (CDU) sauer auf: „Das heißt doch, dass auch eine Bündelung an der Autobahn genehmigt worden wäre, wenn Transnet BW diese Trasse beantragt hätte.“ Fritz kritisiert, dass das Unternehmen nicht so stark auf die Betroffenen eingehe, wie dies in anderen Bundesländern geschehe.

Rückblickend seien die Informationsrunden reine Show-Veranstaltungen gewesen: „Es gab nie eine ernsthafte Idee, auf die Belange oder die Interessen der Bürger einzugehen. Das ist mein Hauptvorwurf.“

Der Vorteil der planfestgestellten Trasse liegt laut Regierungspräsidium darin, dass weniger private Grundstücke benötigt werden. Dazu kämen die Kosten: Die vorgeschlagene Trasse sei im Weitenunger Abschnitt mit 7,83 Millionen Euro veranschlagt und damit um mindestens 1,69 Millionen Euro günstiger als die anderen Varianten.

Das sei ein so erheblicher Kostenvorteil, „dass es gewichtiger anderweitiger Gründe bedürfte, einer anderen Variante den Vorzug einzuräumen, die hier aber nicht erkennbar sind“. Dass der Abstand zur Wohnbebauung steige, reiche nicht aus, weil es dann zweier zusätzlicher Masten bedürfte, „von denen visuell insgesamt stärkere zusätzliche Beeinträchtigungen ausgehen würden“.

Die Bündelung mit der Autobahn sei deshalb nicht zu rechtfertigen, weil „hierfür deutlich weitergehend Privateigentum auf einer Länge von ca. 500 Metern“ benötigt würde.

Rasche Entscheidung in Bühl über Klage steht an

Daniel Fritz ist frustriert. Waren alle Bemühungen umsonst? „Das kann man so sagen.“ Jetzt sei eine mögliche Klage zu prüfen. Erste Gespräche liefen rathausintern bereits. Das bestätigt auch Oberbürgermeister Hubert Schnurr (FW).

Er verweist auf den Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung, wonach Einrichtungen der Infrastruktur zu bündeln seien, um Flächen zu schonen. Die Zusammenführung der Stromtrasse mit der Autobahn hätte dies berücksichtigt. Über eine Klage werde nächste Woche entschieden.

In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats werde informiert und ein Stimmungsbild abgefragt. Tendiere das Gremium zur Klage, werde eine Fristwahrungsklage eingereicht und bei der nächsten öffentlichen Sitzung im September der offizielle Beschluss nachgeholt.

Die Zeit drängt: Am 1. August endet die Klagefrist. Begonnen hat sie am 1. Juli, als das Regierungspräsidium die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses veröffentlichte. „Wir haben die Unterlagen aber erst am Dienstag erhalten“, sagte Schnurr. Da seien bereits zweieinhalb Wochen dieser Frist verstrichen gewesen.

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