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Cremeartige Substanz in Badstraße

Giftköder in Gernsbach: Zwei Bulldoggen kommen mit starker Vergiftung in die Tierklinik

Die 26-jährige Hundebesitzerin war am Mittwochabend mit ihren beiden französischen Bulldoggen in Gernsbach-Reichental spazieren. Ihre Hunde begannen, etwas in der Nähe eines Baumes zu fressen. Später stellte sich heraus, dass sich die Bulldoggen vergiftet haben.

Ein Hund schnüffelt im Gras
Verstecktes Gift: Hundehalter sind beim Gassigehen in Gernsbach-Reichental aktuell zur Vorsicht aufgerufen. Foto: Marcel Kusch

In Gernsbach-Reichental haben nach Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg zwei französische Bulldoggen Giftköder gefressen. Ein unbekannter Täter hatte mutmaßlich in den vergangenen Tagen in der Badstraße auf einem Parkplatz eine cremeartige Substanz verteilt. Bekannt wurde der Fall laut Polizei durch die 26-Jährige Hundebesitzerin. Mit ihren zwei französischen Bulldoggen spazierte sie am Mittwochabend in der Badstraße. Sie konnte beobachten, wie ihre Hunde gegen 22 Uhr in der Nähe eines Baumes etwas zu fressen begannen.

Erst zuhause bemerkte die Frau, dass beide Bulldoggen starke Vergiftungserscheinungen aufzeigten. Deshalb brachte sie ihre zwei Hunde in eine nahegelegene Tierklinik, in der sie stationär aufgenommen werden mussten. Die Beamten der Polizeihundeführerstaffel haben die Ermittlungen aufgenommen.

Auslegen von Ködern ist kein Kavaliersdelikt

Im Murgtal sind in den vergangenen Jahren an mehreren Stellen Hundeköder gefunden worden. In Loffenau sorgten etwa im Februar 2019 mit Rasierklingen und Rattengift präparierte Wurststücke für Aufregung bei Hundehaltern. Das Auslegen der Köder ist kein Kavaliersdelikt: Wer dadurch ein Tier verletzt oder tötet, macht sich nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar.

Dort heißt es: „Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden zufügt.“ Die Geldstrafen können sich auf bis zu 25.000 Euro belaufen, fallen aber meist geringer aus.

Polizei sucht Zeugen

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 07229 697214 zu melden.

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