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Gerichtliches Nachspiel

Acherner Erdaushub-Skandal: Kein „Maulkorb“ für Acherns Oberbürgermeister Muttach

Ein gerichtliches Nachspiel hatte jetzt die ungenehmigte Ablagerung von Erdaushub auf dem ehemaligen Gelände der Acherner Glashütte.

OB Klaus Muttach
Die Äußerungen von Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach sind laut Gericht deshalb zulässig und von der Firma hinzunehmen, „weil sie im Sinne eines öffentlichen Informationsanspruches der Bevölkerung gerechtfertigt sind“. Foto: Stadt Achern

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg dürfen Oberbürgermeister Klaus Muttach (CDU) und Bürgermeister Dietmar Stiefel weiterhin erklären, dass das von der Firma TLE angefahrene Material „kontaminiert oder in sonstiger Weise belastet“ sei. Der sogenannte „Erdaushub-Skandal“ hatte Ende vergangenen Jahres Schlagzeilen gemacht.

Ihren Unterlassungsantrag hatte das Unternehmen mit der Androhung eins Ordnungsgelds von 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft verbunden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und bestätigte, dass kommunalen Amtsträgern „eine prinzipielle Äußerungsbefugnis zu allen Themen“ zustehe, welche die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.

Die Äußerungen von Oberbürgermeister Klaus Muttach und Bürgermeister Dietmar Stiefel zur Ablagerung von belastetem Material auf dem Glashüttenareal seien deshalb zulässig und von der Firma hinzunehmen, „weil sie im Sinne eines öffentlichen Informationsanspruches der Bevölkerung gerechtfertigt sind“.

Selbst die Äußerung man müsse sehen, „wer eigentlich Täter und wer Opfer“ sei, genüge dem gebotenen Maß der Sachlichkeit. Unstreitig war in dem Verfahren, dass keine Genehmigung für die Ablagerung vorlag.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, habe die Appenweierer Firma darauf verzichtet, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einzulegen.

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