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Änderung des Kommunalwahlrechts

Oberbürgermeisterwahl in Achern: Was sich durch die neuen Regeln ändert

Achern wählt im September einen neuen Oberbürgermeister. Dafür gilt bereits das neue Kommunalwahlrecht des Landes Baden-Württemberg. Was sich dadurch ändert.

Illenau Achern
Orientierungsplan: Wer in das OB-Dienstzimmer im Rathaus Illenau einziehen möchte, muss klare Regeln beachten. Zur Wahrung der Chancengleichheit wird der Gemeinderat für den Wahlkampf Richtlinien erlassen. Foto: Michael Moos

Für die Acherner Oberbürgermeisterwahl gilt das neue Kommunalwahlrecht. Die unlängst vom Landtag beschlossenen neuen Regeln treten am 1. August in Kraft, wenige Wochen vor dem Wahltermin am Sonntag, 17. September. Im Verwaltungs- und Kulturausschuss ging es kürzlich um wichtige Weichenstellungen für den Urnengang und den Wahlkampf.

Danach soll es am Montag, 11. September, eine offizielle Kandidatenvorstellung in der Hornisgrindehalle geben. Die endgültige Festlegung dieses Termins ist demnächst Sache des Gemeinderats, der dann auch über die Besoldung des künftigen Oberbürgermeisters entscheidet.

Achern ist eine der ersten Städte im Land, in der das neue Recht gilt

Achern ist damit eine der ersten Städte im Land, in der bei einer Wahl das neue Recht gilt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Absenkung des Mindestalters für die Bewerber: Wer auf den Chefsessel ins Rathaus will, muss mindestens 18 Jahre alt sein – bisher galten mindestens 25 Jahre als Standard.

Neuerungen gibt es auch bei der Altersgrenze: Bewerber können künftig älter als 68 Jahre sein, entfallen wird auch die bisher mit 73 Jahren vorgesehene Zwangsversetzung in den Ruhestand.

Wir wollen eine gute Grundlage für eine saubere Wahl schaffen.
Klaus Muttach, Oberbürgermeister Achern

Veränderungen betreffen jedoch nicht nur die Altersgrenzen für die Bewerber – modernisiert werden auch die Regeln für die Wahl selbst. Wie Katharina Busam im Namen der Stadtverwaltung informierte, gilt das insbesondere bei einem möglichen zweiten Wahlgang, falls ein Kandidat beim ersten Termin die absolute Mehrheit der Stimmen verfehlt.

Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich

Bei der dann folgenden Stichwahl – in Achern wäre das am 8. Oktober – können dann nur noch die beiden Bewerber antreten, die im ersten Wahlgang die besten Ergebnisse erzielt haben. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich.

Übrigens wird das neue Wahlrecht auch den sogenannten Dauerkandidaten das „Geschäft“ erschweren: Sie müssen künftig in allen Gemeinden Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten einholen.

Das galt bislang nur in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. In Achern mussten die Bewerber schon bisher solche Unterschriften vorlegen.

So richtig Fahrt aufnehmen wird die OB-Wahl in Achern nach dem 7. Juli. An diesem Tag erfolgt die Ausschreibung der Stelle des Acherner Oberbürgermeisters, danach können sich bis zum 21. August, 18 Uhr, die Damen und Herren melden, die sich für die Nachfolge von Klaus Muttach (CDU) bewerben.

BNN-Infoveranstaltung am 7. September

Jener amtiert seit 2007 und hat – wie seinerzeit ausführlich berichtet – im Januar beim traditionellen Neujahrsempfang seinen Verzicht auf eine weitere Kandidatur bekannt gegeben.

Gelegenheit, die Kandidaten kennenzulernen, besteht bei der von der Stadt organisierten zentralen Bewerbervorstellung, die voraussichtlich für Montag, 11. September, in der Hornisgrindehalle anberaumt wird.

Sie soll nach Angaben der Stadtverwaltung per Livestream übertragen werden und bis zum Wahltag im Internet abrufbar sein. Zuvor bereits laden die BNN am Donnerstag, 7. September, zu einer Informationsveranstaltung in die Großweierer Schloßfeldhalle.

Für die Wahlwerbung und die Nutzung städtischer Räumlichkeiten wird der Gemeinderat Richtlinien erlassen, um die Gefahr eine Wahlanfechtung von vornherein auszuschließen. Um die Chancengleichheit aller zu gewährleisten, gilt die Neutralitätspflicht: So dürfen weder das Stadtwappen noch das Logo der Stadt für Wahlzwecke eingesetzt werden. „Wir wollen eine gute Grundlage für eine saubere Wahl schaffen“, unterstrich Oberbürgermeister Muttach.

Klare Regeln auch bei der Wahlwerbung

Klare Regeln gelten deshalb auch für die Wahlwerbung im amtlichen Nachrichtenblatt und auf Anschlagtafeln, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Schulen, Kindergärten oder das Freibad sind für Wahlkampfauftritte tabu, städtische Säle oder Hallen können nach bestimmten Regeln genutzt werden, die für alle Bewerber gelten. Der Festsaal der Illenau steht mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Sanierungsarbeiten jedoch nicht zur Verfügung.

Erste Weichenstellungen gibt es auch für die Nachfolge von Bürgermeister Dietmar Stiefel, der kürzlich überraschend seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur bekannt gegeben hatte. Seine Amtszeit endet am 31. März 2024. Wie Muttach bekannt gab, wird die Stellenausschreibung voraussichtlich im November 2023 veröffentlicht.

Die Entscheidung über die Nachfolge Stiefels fällt dann im Januar. Laut Muttach soll die neue Frau oder der neue Mann im OB-Dienstzimmer der Illenau noch vor der Ausschreibung der Stelle Gelegenheit erhalten, seine Vorstellungen von der künftigen Dezernatsverteilung innerhalb der Stadtverwaltungen einzubringen.

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