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Regelungen auch für private Geflügelhalter

Nach Infektionen in Illkirch-Grafenstaden: Ortenaukreis warnt vor Vogelgrippe

Nachdem bei Straßburg Infektionen mit der Vogelgrippe bei Hühnern festgestellt wurde, warnt das Landratsamt Ortenaukreis vor dem Virus. Um eine Ausbreitung zu verhindern, sei die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen wichtig.

Ein Huhn schaut am 07.03.2017 im Gut Wardow in Wardow (Mecklenburg-Vorpommern) aus seinem mobilen Stall. Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen die Tiere vier Monate nach dem ersten Ausbruch der Vogelgrippe wieder ins Freie. Für private Geflügelhalter wurde die Stallpflicht in vielen Kreisen jetzt gelockert. (zu "Hühner und Enten wieder im Freien - Kreise lockern Stallpflicht" vom 10.03.2017) Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe in der Region zu vermeiden, verweist das Landratsamt Ortenaukreis auch die Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter. Foto: Bernd Wüstneck

Vor dem Hintergrund, dass am 22. April in Illkirch-Grafenstaden bei Straßburg bei neun Hühner eine Infektion mit der Vogelgrippe festgestellt wurde, warnt das Landratsamt vor dem Virus.

Durch die vorgeschriebene Bildung von sogenannten Restriktionszonen, in denen abgestufte Bekämpfungsmaßnahmen gelten, ist auch ein Teil des Ortenaukreises betroffen: Im äußeren Ring, der sogenannten Überwachungszone, welcher aufgrund seines Radius von mindestens zehn Kilometern auch auf Stadtteile von Kehl (Kernstadt, Sundheim, Goldscheuer mit Marlen und Kittersburg), Willstätt (Eckartsweier) und Neuried (Altenheim) sowie Meißenheim herüberreicht, gelten Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Weiterverbreitung und zum Schutz vor dem Eintrag durch Wildvögel in die Hausvogelbestände.

Maßnahmen sind etwa die Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel, Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, sowie deren Fleisch und Eier.

Neben dem Zukauf infizierter Tiere ist für Hausgeflügelbestände die Einschleppung der Seuche durch Wildvögel die größte Gefahr. „Die Geflügelhalter im Ortenaukreis haben durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können“, so Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises.

Aktuell gilt aber nach wie vor die Risikoeinstufung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, nach der das Risiko für eine Ansteckung durch das Geflügelpestvirus durch Wildvögel als hoch eingeschätzt wird.

Auch Hobby-Geflügelhalter müssen Maßnahmen umsetzen

„Um Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, ist es daher besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Dies betrifft besonders auch die Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren“, so Loewer weiter.

„Um Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, ist es daher besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Dies betrifft besonders auch die Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren“, so Loewer weiter.

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