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Zahl der Fälle noch unklar

Falsche Impfbescheinigungen: Staatsanwälte ermitteln gegen Offenburger Arzt

Ein Offenburger Arzt soll gefälschte Impfzeugnisse ausgestellt haben. Die Ermittlungen laufen. Ob auch die Abnehmer der ärztlichen Atteste Ärger bekommen, ist noch offen.

Impfbuch
Vorwurf gegen Mediziner: Ein Offenburger Arzt soll Impfbescheinigungen ausgestellt haben, ohne dass er die betreffenden Patienten auch immunisiert hätte. Gegen den Mann wird ermittelt. Foto: Friso Gentsch/dpa

Ein Offenburger Allgemeinarzt soll gefälschte Impfbescheinigungen ausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt gegen den Mann. Zwischenzeitlich sei es auch schon zu Durchsuchungen gekommen, bestätigt der Sprecher der Behörde, Kai Stoffregen. Man gehe derzeit von einer einstelligen Zahl von Fällen aus, könne aber nicht ausschließen, dass bei Durchsuchungen zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse aufgetaucht seien.

Die Ermittlungen laufen. Man werde auch die Bezieher der mutmaßlich gefälschten Impfbescheinigungen vernehmen, so Stoffregen, der aber einschränkte: „Wir gehen nicht davon aus, dass sie kooperativ sein werden“. Ob auch diese sich strafbar gemacht haben, sei noch nicht abzuschätzen.

Wenn sie aber gewusst haben, dass die Bescheinigung gefälscht ist und sie diese dann bei behördlichen Kontrollen vorgelegt haben, dann sei auch hier von einer Strafbarkeit auszugehen, so Stoffregen weiter. Bis zum Abschluss der Ermittlungen könne es noch geraume Zeit dauern.

Verfahren gegen Ärztin eingestellt

Eingestellt hat die Anklagebehörde hingegen das Verfahren gegen eine Ärztin aus dem südlichen Ortenaukreis, weil kein hinreichender Verdacht einer Straftat bestehe.

Hier ging es um Bescheinigungen, die die Impfunfähigkeit attestieren. Das Ausstellen solcher Dokumente sei aber zum fraglichen Zeitpunkt nur strafbar gewesen, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung bestimmt gewesen seien, erklärte die Anklagebehörde am Mittwoch. Dafür aber habe man im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte gehabt.

Ein Anfangsverdacht der Urkundenfälschung bestehe ebenfalls nicht, da der angebliche und der tatsächliche Aussteller des Attests identisch seien.

Atteste, die nach Ende November 2021 ausgestellt wurden, seien möglicherweise anders zu beurteilen, heißt es weiter.

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