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Unterschiedliche Corona-Regeln

Frankreich kein Hochinzidenzgebiet mehr: Kurzer Ausflug ins Elsass wird wieder möglich

Die Zeichen stehen auf Lockerung, auch an der deutsch-französischen Grenze. Dabei sorgen unterschiedliche Corona-Regeln auf beiden Rheinseiten weiter für Verwirrung.

Die Übersichtsaufnahme zeigt am 28.04.2017 in Kehl (Baden-Württemberg) die neue Beatus-Rhenanus-Brücke.
Entspannung an der Grenze: Von Sonntag, 0 Uhr, an können Deutsche und Franzosen wieder einfacher ins Nachbarland kommen, viele Einschränkungen entfallen. Doch es gelten weiter unterschiedliche Regeln auf beiden Rheinseiten. Foto: Patrick Seeger/dpa

Aufatmen an der Grenze. Von diesem Sonntag an gilt Frankreich nicht mehr als Hochinzidenzgebiet. Das wird Vieles erleichtern – und wird in der Ortenau, die vor einem Jahr massiv unter den angesichts der Neuartigkeit der Pandemie teils überstürzt angeordneten Abschottungen zu leiden hatte, mit Erleichterung aufgenommen.

Die Regelung tritt an diesem Sonntag, 23. Mai, um 0 Uhr in Kraft. Das heißt: Ein kurzer Pfingstausflug auf die andere Rheinseite wird wieder möglich. Vor allem aber entfällt die Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland, die auch für Berufspendler gegolten hatte.

Tests wird es allerdings weiter geben müssen – für Franzosen gelten auf der deutschen Rheinseite schließlich die deutschen Regeln beispielsweise in Gastronomie und Einzelhandel.

Im Alltag wird wieder etwas Normalität einkehren.
Toni Vetrano, Oberbürgermeister

In der Ortenau freut man sich, weist aber unter der Hand darauf hin, dass sich das Robert-Koch-Institut mit der geänderten Einordnung des Nachbars ganz schön Zeit gelassen hat. „Im rheinüberschreitenden Alltag wird wieder etwas Normalität einkehren“, sagt der Kehler Oberbürgermeister Toni Vetrano (CDU) in einer ersten Einschätzung. Allerdings sind die Regelungen auf beiden Rheinseiten weiterhin nicht deckungsgleich, wie die Stadt Kehl am Samstag in einer Presseerklärung unterstreicht. Das heißt: Man sollte sich umfassend informieren.

So gilt zum Beispiel in Straßburg und weiteren elsässischen Kommunen die Maskenpflicht auch im Freien. Andererseits: Während in der Tram zwischen Kehl und Straßburg die sicheren FFP2-Masken vorgeschrieben sind, geht es auf der französischen Seite lockerer zu. Dort ist auch der einfache medizinische Mundschutz oder eine Stoffmaske ausreichend; Schals und selbstgenähte Mund-Nasen Bedeckungen allerdings gelten auch in Frankreich nicht mehr.

Corona-Regeln: Im Elsass gilt weiter eine nächtliche Ausgangssperre

Ein weiterer entscheidender Unterschied: Anders als in der Ortenau greift in Straßburg weiter eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 und 6 Uhr darf man nur mit triftigem Grund auf die Straße. Das gilt auch für Gäste von der deutschen Rheinseite. Es empfiehlt sich, die französischen Regeln zu beachten – erfahrungsgemäß werden bei Verstößen happige Strafen verhängt.

Die Stadt Kehl weist auf eine Reihe weiterer Unterschiede hin. Hier ein Überblick: Im Freien dürfen sich auf der französischen Rheinseite maximal zehn Personen treffen. Eine Unterscheidung nach Geimpften und Genesenen gibt es nicht. In der Ortenau können sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit, Geimpfte und Genesene auch nicht.

Außengastronomie in Straßburg und im Elsass: Sechs Personen an einem Tisch

In Straßburg und im Elsass ist nur die Außengastronomie geöffnet. Die Innenräume von Cafés und Restaurants bleiben bis zum 9. Juni weiterhin geschlossen. Nur die Hälfte der sonst üblichen Gästezahl darf bewirtet werden. Maximal sechs Personen dürfen gemeinsam am Tisch sitzen. Im Unterschied zur Ortenau wird kein negativer Corona-Test oder Impfnachweis verlangt. Die Maske muss am Tisch getragen werden, bis das erste Getränke oder Gericht serviert ist; sie muss auch beim Bezahlen aufgesetzt werden.

Die Geschäfte sind auf der französischen Rheinseite wieder geöffnet. Einkaufen ist ohne Anmeldung möglich. Ein negativer Corona-Test wird nicht verlangt. Pro acht Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden. In der Ortenau gilt weiterhin Einkauf nach Terminvereinbarung mit unterschiedlichen Reglungen für Getestete und nicht Getestete.

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