Es war der Aufreger des Sommers: Ein Mann lebt in einer Hütte im Wald bei Oppenau. Bei einer Polizeikontrolle nimmt er vier Beamten die Dienstwaffen ab und flüchtet. 2.500 Polizisten sind im Einsatz, bis der „Waldläufer“ nach 127 Stunden gefasst werden kann. Nur wenige Monate nach der Tat muss sich der „Schwarzwald-Rambo“, wie ihn ein Teil der Medien nannte, vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Offenburg hat nun die Termine für die Hauptverhandlung gegen den gut 30 Jahre alten Mann bekannt gegeben. Prozessauftakt ist am Freitag, 15. Januar, 8.30 Uhr, im Sitzungssaal 2 des Landgerichts in der Moltkestraße 38 in Offenburg. „Wir erwarten ein großes Medieninteresse“, sagt Eva Weckert auf Nachfrage der Redaktion.
Gleich nachdem die E-Mail mit dem Fahrplan für den Prozess heraus gegangen war, klingelte bei der Gerichts-Pressesprecherin schon das Telefon. Die regionalen Medien scheinen ebenso elektrisiert zu sein wie die überregionalen.
Yves R. drohen bis zu 15 Jahre Haft
Insgesamt sechs Verhandlungstage hat die Kammer angesetzt. Seine Fortsetzung findet der Prozess am Freitag, 22. Januar (Sitzungssaal 1, 8.30 Uhr), am Dienstag, 9. Februar (Sitzungssaal 1, 8.45 Uhr), am Montag, 15. Februar (Sitzungssaal 2, 8.30 Uhr), am Dienstag, 16. Februar (Sitzungssaal 2, 8.30 Uhr) und am Freitag, 19. Februar (Sitzungssaal 1, 10.30 Uhr).
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Yves R. – wie im Oktober berichtet – wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Der „Waldläufer“ hielt im Juli das beschauliche Renchtal-Städtchen Oppenau, die Ortenau, überhaupt ganz Deutschland in Atem. Schnell macht die Rede vom „Schwarzwald-Rambo“ die Runde, einem Vietnam-Veteran und ehemaligen Elitekämpfer - verkörpert im Film durch Sylvester Stallone.
Wie gefährlich ist Yves R. wirklich? Diese Frage stellt sich die Polizei ebenso wie die Bevölkerung und natürlich die Medien. Sogar Journalisten aus Spanien, aus Großbritannien, aus den USA und aus Nigeria machen diese Überlegung zum Gegenstand ihrer Berichterstattung. Vom 15. Januar an steht Yves R. nun vor Gericht, und zumindest bei den deutschen Medien ist das Interesse an der Hauptverhandlung sehr groß.