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Endgültige Einschätzung fällt bei Hauptverhandlung

Vorläufiges Gutachten: „Waldläufer von Oppenau“ ist schuldfähig

Der Prozess vor dem Offenburger Landgericht gegen Yves R. beginnt am 15. Januar. Er muss sich wegen verschiedener Verstöße gegen das Waffengesetz, wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Polizeifahrzeuge stehen am 12. Juli auf einem Sammelplatz nahe Oppenau vor einem Sportlerheim.
Polizeifahrzeuge stehen am 12. Juli auf einem Sammelplatz nahe Oppenau vor einem Sportlerheim. Mehrere Tage lang suchten Einsatzkräfte nach dem bewaffneten Yves R. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordene Yves R. ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig.

Die Einschätzung laute, dass bislang keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bestünden, sagte ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

Die endgültige Einschätzung des Sachverständigen erfolge aber mündlich im Rahmen der Hauptverhandlung.

Am 15. Januar beginnt vor dem Offenburger Landgericht der Prozess gegen Yves R. - unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung (Az.: 2 KLs 504 Js 11227/20). Außerdem muss der heute 32-Jährige sich wegen verschiedener Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten.

Yves R. soll am 12. Juli 2020 bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütte im Schwarzwald vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpistolen abzulegen.

Anschließend floh er bewaffnet. Ein Großaufgebot der Polizei suchte tagelang nach ihm. Am 17. Juli wurde er in einem Wald festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

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