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Verstöße gegen Maskenpflicht

Stadt Kehl kontrolliert Corona-Auflagen in Gaststätten strenger als andere Kommunen

Die Stadt Kehl beanstandet immer wieder Gaststätten wegen der Verstöße gegen die Corona-Auflagen. In anderen Kommunen hingegen scheint man nicht so streng vorzugehen.

ARCHIV - Partygäste tanzen in einer Diskothek.
Tanzen geht gar nicht: Für Diskotheken und andere Gastronomische Betriebe gelten weiter strenge Vorgaben, um Corona-Ansteckungen zu vermeiden. Foto: Patrick Pleul / dpa

Tag und Nacht kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl, ob die Corona-Verordnung in den Gaststätten eingehalten wird. Ergebnis: Oftmals wird sie es nicht. Die Stadt hat bereits mehrere Verfahren gegen Gastwirte eingeleitet, darunter zwei zum Entzug der so genannten Gaststättenerlaubnisse.

Doch während in Kehl, angesichts der Metropole Straßburg in der Nachbarschaft zugegeben ein Hotspot nächtlicher Vergnügungsstätten, immer wieder Beanstandungen auflaufen, ist es in den anderen Großen Kreisstädten auffallend ruhig. „Kaum Beanstandungen“, heißt es nicht selten auf Nachfrage dieser Redaktion.

In Kehl kontrollieren Polizei und kommunaler Ordnungsdienst abwechselnd

Die Hintergründe bleiben teilweise unklar – die Begründungen sind unterschiedlich. Die Antworten lagen ausnahmslos schriftlich vor, der Bitte, Methodik und Ergebnisse der Kontrollen telefonisch zu erläutern, ist keine der angefragten Kommunen nachgekommen.

Von Verstößen gegen die Maskenpflicht beim Personal bis zur Frage, ob hier nicht unter einem Vorwand so etwas wie eine verbotene Diskothek betrieben wird, reichen in Kehl die Probleme. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei kontrollieren abwechselnd.

Von einer nicht sachgerechten Registrierung der Gäste bis hin zu verschiedenen Hygieneverstößen und dem Betreiben einer „clubähnlichen“ Vergnügungsstätte reichen nach Angaben der Städtischen Pressesprecherin die Beanstandungen.

Von einer „etwas lascheren Einstellung“ zur Maskenpflicht und den Abstandsregeln spricht Boris Klatt, Leiter des Offenburger Ordnungsamts, als Ergebnis zahlreicher Kontrollen. Doch dies falle generell in praktisch allen öffentlichen Bereichen und nicht nur in den so genannten Vergnügungsstätten auf: „Grobe und dauerhafte Verstöße sind uns jedoch nicht bekannt“, so Klatt weiter.

Bei Verstößen drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Ziel der Kontrollen durch Stadt und Polizei sei vor allem, Verständnis für die beschlossenen Regelungen zu wecken, daher stehe die Beratung im Vordergrund und nicht die Sanktionierung. Die könnte für die Wirte übrigens teuer werden: Je nach Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Überschaubar die Zahl der Beanstandungen in Lahr: Es habe bislang zehn Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen fehlender Erhebung von Gästedaten gegeben, das kostete jeweils 55 Euro. Ein wenig teurer waren zwei Verfahren wegen fehlenden Mund-Nasenschutzes im Nahverkehr und dem Einzelhandel: 88,50 Euro. Weitere Kontrollen seien geplant, kündigt die Stadt an.

„Keine Beanstandungen“ gab es bislang in Achern, heißt es aus dem Büro von Oberbürgermeister Klaus Muttach. Viele Betreiber von Gaststätten, Eisdielen und Bistros hätten sich im Vorfeld an die Kommune gewandt, um sich über die Vorgaben zu erkundigen.

Die Stadt setze bei erstmaligen Verstößen eher auf mündliche Beratung denn auf Verwarnungs- und Bußgelder: „Damit sind wir bislang auch sehr gut gefahren“, so Helga Sauer als Sprecherin der Stadt Achern. Bislang wurden „lediglich vereinzelt geringfügige Verstöße festgestellt“, die mit Hinweisen ohne Verwarnungsgeld geahndet wurden.

Die meisten Kommunen sind beim ersten Verstoß nicht so streng

Beispielsweise fehlten in einem Fall die Gästedaten eines Tages, die Bedienung einer Gartenwirtschaft habe „an einem heißen Tag die Maske lediglich unter dem Kinn hängen gehabt“.

Gerade bei jungen Menschen, so Sauer weiter, wachse inzwischen die Sorglosigkeit oder es fehle die Einsicht in die Corona-Maßnahmen allgemein. Bei den meisten Gästen treffe man allerdings bei den Kontrollen auf Verständnis, nur einige wenige Betroffene würden dies alles für Schikane halten.

Die Stadt Oberkirch verweist wie auch die Stadt Achern darauf, dass man bei Verstößen zunächst informiere, zudem gebe man den Gewerbetreibenden, um sie auf dem Laufenden zu halten, einen Newsletter an die Hand.

Im Offenburger Polizeipräsidium sieht man die Zuständigkeit für die Überwachung der Corona-Verordnung in erster Linie bei den kommunalen Ordnungsämtern – „die Polizei wird meist dann tätig, wenn gravierende Verstöße auftreten“, sagt Mara Huber aus der Pressestelle des Präsidiums. Wenn man auf Verstöße aufmerksam gemacht werde, komme man „den Vorschriften entsprechend der Ahndung nach“.

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