Die Einzelhändler dürfen aufatmen: Ab Mittwoch, 12. Mai, ist die Öffnung von Läden nach vorheriger Terminvereinbarung mit den Kunden in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt wieder erlaubt.
Nach Mitteilung des Landratsamtes habe das Gesundheitsamt ermittelt, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert 150 unterschritten hat.
Nach der sogenannten Bundesnotbremse wird somit Click&Meet wieder möglich. Für alle bisher bereits geöffneten Geschäfte - wie zum Beispiel Supermärkte - ändert sich dadurch allerdings nichts.
In Baden-Baden gelten diese Regelungen bereits seit Sonntag, 9. Mai. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist demnach für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu gehört, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden beschränkt sein muss. Konkret gelten dabei 40 Quadratmeter Fläche pro Kunde als Maßstab.
Auch dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Corona-Schnelltests nachweisen können. Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass die relevanten Kontaktdaten des Kunden erhoben werden müssen. Zudem gelte die am 9. Mai in Kraft getretene Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, wonach Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden.
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