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Debatte über Klinikumstandort

Zentralklinikum am Münchfeldsee: Weg frei für Bürgerentscheid in Rastatt

38 Jahre nach dem letzten Bürgerentscheid in Rastatt haben die Einwohner am 7. Mai erneut die Chance, direkt Politik zu gestalten. Der Gemeinderat votiert einhellig für eine Abstimmung am 7. Mai.

Still ruht der See: Der Angelsportverein soll zwar Pächter bleiben. Der Verein fürchtet aber, dass bei einem Klinikneubau die Fischerhütte geopfert werden muss.
Still ruht der See: Der Angelsportverein soll zwar Pächter bleiben. Der Verein fürchtet aber, dass bei einem Klinikneubau die Fischerhütte geopfert werden muss. Foto: Frank Vetter

Der Gemeinderat machte am Mittwochabend den Weg frei für eine Abstimmung darüber, ob das neue Zentralklinikum am Münchfeldsee gebaut werden darf.

Vor gut gefüllten Rängen in der Badner Halle gab es am Ratstisch viel Lob für das Engagement der Bürgerinitiative „Für südlicher Stadteingang (Merzeau), das ein Zeichen gelebter Demokratie sei. In der Sache selbst tat sich allerdings eine deutliche Kluft zwischen Mandatsträgern und Interessengemeinschaft auf.

Die drei Sprecher der BI, Jacqueline Neurauter, Werner Feldmann und Thomas Biehl, erläuterten eingangs in einer sehr strukturierten Präsentation, warum sie beim Bau eines Zentralklinikums dem ehemaligen Militärgelände Merzeau den klaren Vorzug gegenüber dem Münchfeldsee geben.

Sport- und Erholungsgebiet erhalten

Das Trio bekräftigte noch mal, dass man am Münchfeldsee das nach ihrer Einschätzung bestehende Sport- und Erholungsgebiet erhalten solle. Außerdem müsse man die nach ihrer Auffassung sehr hohe bioklimatische Bedeutung am Gewässer würdigen.

Und schließlich fürchtet die BI, dass das Wohngebiet durch Verkehr belastet werde, was bei einer Klinik auf Merzeau nicht der Fall wäre.

Der Appell von Werner Feldmann, die Stadträte könnten auch das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, verhallte jedoch gänzlich. SPD und Linkspartei äußerten sich zwar inhaltlich nicht und beschränkten sich auf die Zustimmung zum Wahlprozedere. Von CDU, Grünen, FuR, AfD und FDP kamen jedoch zum Teil deutliche Worte.

Die herrschende Sorge am Ratstisch ist, dass der Klinikstandort Rastatt gefährdet sei, wenn tatsächlich eine ausreichende Mehrheit am 7. Mai gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Münchfeldsee stimmt. „Dann ist alles wieder offen. Und Rastatt verliert vielleicht den Status als Klinikstadt“, warnte CDU-Fraktionschefin Brigitta Lenhard.

Es gebe eben keinen Automatismus, dass bei einer Ablehnung des Münchfeldsees das Merzeau-Areal zum Zuge komme, erklärten mehrere Redner. BI-Sprecher Feldmann hatte dieses Argument zuvor als „Panikmache“ bezeichnet. Dieses Vokabular verurteilte OB Hans Jürgen Pütsch.

OB spricht von „Horror-Szenario“

Der Rathaus-Chef selbst sprach von einem „Horror-Szenario“, das die BI mit ihren Aussagen entwerfe. Die Stadt Rastatt sei Bewerber in der Grundstücksfrage und nicht Bauherr, sagte der OB. „Wir wollen ein verlässlicher Partner sein.“

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Wie von Herbert Köllner (FW) war mehrmals zu hören, dass die drohenden Verzögerungen nicht nur die medizinische Versorgung von rund 300.000 Menschen gefährdeten, sondern auch erhebliche Zusatzkosten entstünden.

Am schärfsten ins Gericht mit der BI ging Grünen-Chef Roland Walter, der der Interessengemeinschaft vorwarf, „Unterschriften mit Unwahrheiten erschlichen“ zu haben und widersprüchliche Aussagen zu treffen. Als Beispiele nannte er das angeblich schutzwürdige Naherholungsgebiet oder die Information, dass der Münchfeldsee zugeschüttet werde.

Der Münchfeldsee ist die Vorzugsvariante unter fünf Standorten, die ein vom Klinikum beauftragtes Büro bewertet hatte. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte Mitte vergangenen Jahres den Gesellschaftern (Landkreis Rastatt und Stadt Baden-Baden) empfohlen, das Areal an dem Gewässer durch weitere Untersuchungen planerisch fortzuentwickeln und Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.

Sowohl der Rastatter Kreistag als auch der Gemeinderat Baden-Baden folgten der Empfehlung des Aufsichtsrats; die Kurstadt knüpfte ihre Zustimmung allerdings an drei Bedingungen.

Die Gesellschafteranteile Baden-Badens am Klinikum müssten von 40 auf 25,1 Prozent gesenkt werden; der Name des neuen Hauses müsste „Zentralklinikum Baden-Baden/Rastatt“ lauten. Und durch einen Gemarkungstausch müsse sichergestellt werden, dass Geburten auch auf Baden-Badener Gebiet möglich sind.

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