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Fehlende Erfahrung?

Photovoltaik auf Durmersheimer Baggersee: Wirtschaftsministerium antwortet

Das Wirtschaftsministerium hat Landrat Christian Dusch geantwortet: Bleibt es bei der Absage für die geplante schwimmende PV-Anlage in Durmersheim?

Ein Baggersee.
Abbaustätte: Mit Hilfe eines Förderbands wird der Kies am Stürmlinger-See zum Ufer transportiert. In der Mitte des Sees soll eine schwimmende Photovoltaik-Anlage entstehen. Foto: Holger Siebnich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dem Bau einer großflächigen Photovoltaik-Anlage auf dem Stürmlinger See in Durmersheim vorerst eine Absage erteilt. Wie das Landratsamt Rastatt informierte, hat das Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck auf das Schreiben von Landrat Christian Dusch reagiert.

Und mitgeteilt, dass „schwimmende Photovoltaik-Anlagen unter anderem unzulässig sind, wenn sie mehr als 15 Prozent der Gewässerfläche bedecken. Außerdem darf ein Uferabstand von 40 Metern nicht unterschritten werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind leider nicht vorgesehen“.

Landrat Christian Dusch: Schade, dass keine schnelle Lösung gefunden werden konnte

„Ich finde es schade, dass dieses große Potenzial im Bereich der erneuerbaren Energien nicht erkannt wird und keine schnelle Lösung gefunden werden konnte“, wird Landrat Dusch in der Mitteilung zitiert.

Und weiter: „Wir begrüßen es aber, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Thematik mit dem für das Wasserhaushaltsgesetz zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgreifen und diskutieren möchte.“

Die Landkreisverwaltung sei selbstverständlich zur aktiven Mitwirkung und Unterstützung bereit, etwa bei der praktischen Erprobung einer Anlage im Rahmen eines Forschungsvorhabens.

Das Ministerium weise im Schreiben an den Rastatter Landrat auf fehlende Erfahrungen mit schwimmenden Photovoltaik-Anlagen und damit verbundenen gewässerökologischen Bedenken hin. Gleichzeitig möchte man aber in Berlin „Anforderungen finden, die sowohl dem Gewässer- und Naturschutz hinreichend Rechnung tragen“ und in der Praxis gut umsetzbar sind.

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