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Verhältnis bleibt angespannt

Landratsamt widerspricht Rastatter Vogelschützer Fingermann

Der Streit zwischen den Rastatter Vogelschützern Kevin und Pierre Fingermann und dem Landratsamt geht weiter. Die Behörde habe die Anlage eines größeren Teichs gefordert, behauptet Kevin Fingermann. Im Amt will man davon nichts wissen.

Gefährdetes Schwanennest im Blick: Pierre und Kevin Fingermann bei einem Einsatz 2020
Gefährdetes Schwanennest im Blick: Pierre und Kevin Fingermann bei einem Einsatz 2020 Foto: Frank Vetter

Das Verhältnis zwischen dem Landratsamt und den Rastatter Vogelschützern Kevin und Pierre Fingermann bleibt angespannt. Die Behörde reagiert jetzt mit Verwunderung auf Äußerungen der Fingermanns zu angeblichen Auflagen des Veterinäramts. Wie berichtet, will sich das Duo beim Schutz von Wildvögeln auf Schwäne und Störche konzentrieren. Ein Antrag im Landratsamt liegt dazu vor.

Kevin Fingermann sagte gegenüber der Redaktion, zuletzt sei auch die Forderung gekommen, einen größeren Teich anzulegen. Dem widerspricht die Behörde: „Eine Teichanlage ist unsererseits weder gewünscht noch wird diese gefordert. Eine Teichanlage ist nur sinnvoll und zu fordern, wenn wild lebende Wasservögel dauerhaft in einer Einrichtung gehalten werden sollen, wie das in Zoos beispielsweise der Fall ist. Für die kurzfristige Haltung bis zur gesundheitlichen Genesung, wie es die Satzung des Vereins Wildvogelauffangstation Fingermann vorsieht, ist eine Teichanlage entbehrlich.“

Fingermanns Konzept ist laut Landratsamt unvollständig

Das von Fingermann vorgelegte Konzept sei bislang noch unvollständig. Wo die Vogelschützer nachbessern müssen, wollte die Behörde unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen.

Besuch von Mitarbeitern des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatten die Fingermanns in den vergangenen Jahren öfter. Nach zwei Anzeigen wegen Missständen bei der Tierhaltung verhängte die Behörde 2021 einen Aufnahmestopp.

Tiere wurden laut Veterinäramt unausgewogen oder nicht bedarfsgerecht gefüttert

Das Veterinäramt hatte nach eigenen Angaben wiederholt festgestellt, „dass die aufgenommenen Vögel in der Einrichtung nicht angemessen tierärztlich versorgt wurden, die Hygiene in den Haltungseinrichtungen mangelhaft war und Tiere unausgewogen oder nicht bedarfsgerecht gefüttert wurden“, so die amtliche Einschätzung. Auch seien Greifvögel teilweise unzureichend auf die Wiederauswilderung vorbereitet worden.

Trotz „schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ sah die Behörde von einem generellen Tierhaltungsverbot ab. Den bis zum 31. Juli vergangenen Jahres befristeten Aufnahmestopp hatte das Amt als Chance gesehen: Er sollte den Fingermanns Gelegenheit und Zeit geben, „für die Erfüllung der fachlichen und materiellen Anforderungen zum Betrieb der Wildvogelstation zu sorgen“. Gefordert wurde ein plausibles Managementkonzept.

Wie das konkret auszusehen habe, dafür habe man einen schriftlichen Konzeptentwurf zur Verfügung gestellt und mehrfach Unterstützung bei der betriebsspezifischen Anpassung angeboten, teilte das Landratsamt mit. Doch ein prüffähiges Konzept sei bis Ende Juli nicht vorgelegt worden. Konsequenz: Das Aufnahmeverbot wurde im vergangenen Sommer verlängert – unbefristet.

„Ich muss das nicht mehr machen“, macht der 77-jährige Pierre Fingermann aus seiner Resignation keinen Hehl. 2023 sind es genau 30 Jahre, in denen der Träger des Bundesverdienstkreuzes sich für den Wildvogelschutz engagiert.

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