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Corona-Regeln

Baden-Württemberg will Kontaktbeschränkungen über Ostern lockern

Die Landesregierung will über die Ostertage die Regeln für private Zusammenkünfte in Gebieten mit höherer Inzidenz lockern. Was geplant ist.

Vergebliches Warten auf die frohe Osterbotschaft: Vor den Beratungen drängten einige Länder auf leichte Lockerungen für die Feiertage, sie konnten sich jedoch nicht durchsetzen.
Großflächige Öffnungen wird es an Ostern nicht geben. Das Land will aber die Kontaktbeschränkungen lockern. Foto: Bernd Wüstneck picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sollen die kommenden Tage auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner erlaubt sein, wie ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Für Hochinzidenzregionen wie Schwäbisch Hall würden strengere Regeln gelten. Der Kreis Schwäbisch Hall hat mit einer Inzidenz von 396,4 (Stand: Donnerstag) nach wie vor mit Abstand die höchsten Fallzahlen.

Neue Regeln sollen am Samstag verkündet werden

Die entsprechende Anpassung der Coronaverordnung müsse noch im Umlaufverfahren beschlossen werden und soll am Samstag verkündet werden, sagte der Sprecher. Es handle sich um ein Entgegenkommen gegenüber den Bürgern. Die verschärften Kontaktregeln der sogenannten Notbremse würden damit über die Feiertage nicht gelten. Sie schreiben eigentlich vor, dass sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf.

Mittlerweile liegt die 7-Tage-Inzidenz landesweit bei über 100. Derzeit gibt es in etwa der Hälfte aller Stadt- und Landkreise mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche. Bleiben die Werte drei Tage lang über diesem Grenzwert, müssen die Kreise Öffnungen etwa von Geschäften wieder rückgängig machen. Die sonstigen Regeln der Notbremse würden weiter greifen, sagte der Sprecher. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Wert 100 überschreitet, werde das Gesundheitsministerium die betroffenen Landräte anweisen, Regeln wie etwa Ausgangsbeschränkungen umzusetzen.

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