Die Landesregierung begründet die Maßnahmen mit der „besorgniserregenden Entwicklung“ des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. „Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann“, machten weitere Maßnahmen erforderlich, teilte ein Sprecher der Regierung am Sonntag mit. Dies alles sei notwendig für eine flächendeckende Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage.
Beschränkungen beim Einkaufen im Einzelhandel
So gibt es etwa ab Montag auch Beschränkungen beim Einkaufen im Einzelhandel. In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde aufhalten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausgenommen sind etwa Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Auch Mitarbeiter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.
Ebenso gibt es Beschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum. Hier dürfen nicht mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen von der Regelung zur Zahl der Haushalte sind Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei dennoch nicht überschritten werden. Gleiches soll zudem in privaten Räumen gelten. Sollten aber mehr als zehn Personen in einem Haushalt leben, bleibt dies mit der neuen Regelung weiter erlaubt.
Ähnliche Maßnahmen haben auch alle anderen Bundesländer ergriffen und am Sonntag verkündet. Somit tritt in ganz Deutschland in weiten Teilen der Wirtschaft, mit Auswirkungen für den Alltag aller, ein Teil-Lockdown in Kraft.