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Kontaktbeschränkungen kommen

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ab Montag: Verschärfte Regeln auch für Geimpfte

Baden-Württemberg verschärft wenige Tage vor Weihnachten die Corona-Regeln. Ab kommenden Montag gibt es erstmals auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene.

Eine Frau bekommt eine Impfung mit dem Comirnaty-Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer verabreicht.
Auch für Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg gelten ab Montag verschärfte Corona-Regeln. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Zum kommenden Montag treten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln in Kraft. Die Landesregierung hat am Freitag die geltende Verordnung angepasst und auch für Treffen von Geimpften und Genesenen Teilnehmergrenzen erlassen. Von 1. Januar an gelten außerdem Zusatzregeln in der kommunalen Verwaltung.

Demnach gelten in der derzeitigen Alarmstufe II künftig auch Kontaktbeschränkungen für Immunisierte. Genesene und Geimpfte in Baden-Württemberg dürfen sich demnach nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen oder 200 Personen im Freien treffen, wie das Sozialministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Hierzu zählen auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt.

Neue Corona-Verordnung: Private Treffen von Ungeimpften nur mit einer weiteren Person

Allerdings: Die Beschränkung auf 50 Personen in Innenräumen gilt nicht für Kulturveranstaltungen und Kongresse. Hier gelten weiterhin 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie eine Personenobergrenze von 750 Besuchern.

Mit den Vorgaben setzt das Land einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz um. Mit der neuen Verordnung, die ab dem 20. Dezember gilt, werden auch Messen und Ausstellungen verboten.

Private Treffen von ungeimpften Personen sind nur unter den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Minderjährige zählen nicht dazu, teilte das Sozialministerium weiter mit. Paare, die nicht zusammenleben, werden als ein Haushalt gerechnet.

Ansammlungsverbot an Silvester möglich

An Silvester können Behörden auf öffentlichen Plätze ein Ansammlungs- beziehungsweise Verweilverbot aussprechen. Dort sollen keine Gruppen von mehr als zehn Menschen zusammenkommen.

Ab 1. Januar brauchen Menschen, die nicht geimpft sind, beim Gang zum Amt einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, um bei der Behörde vorsprechen zu können. Die Behörden können Ausnahmen vorsehen.

Für die Inanspruchnahme von gesundheitsbezogenen Dienstleistungen gilt ebenfalls 3G (geimpft, genesen oder getestet). Für Friseurdienstleitungen müssen Nicht-Immunisierte einen PCR-Test nachweisen, Immunisierte einen Beleg über ihre Impfung oder Genesung.

Neue Corona-Verordnung konkretisiert Ausnahmen bei der 2G-plus-Regelung

Die neue Verordnung konkretisiert auch die Ausnahmen bei der 2G-plus-Regelung (2G plus: Zutritt nur für Immunisierte, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können). Ausgenommen von der Testpflicht sind demnach ab Montag neben Personen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, auch solche, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Außerdem sind Menschen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) von der Testpflicht unter 2G plus befreit, das gilt auch für Genesene, die einen Booster erhalten haben. Außerdem ausgenommen sind Personen, für die die Stiko bislang keine Empfehlung zur Auffrischimpfung ausgesprochen hat. Dies betrifft Minderjährige bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.

Die erneuerte Verordnung ist auf www.baden-wuerttemberg.de einsehbar. Sie gilt bis zum 17. Januar 2022, wird dem Sozialministerium zufolge aber fortlaufend überprüft und dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst

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