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13-Jähriger erstochen

Prozess im Mordfall Eschelbach: Urteil wird am Freitag verkündet

Ein 14-Jähriger soll laut Staatsanwaltschaft im Februar im Rhein-Neckar-Kreis einen 13-Jährigen ermordet haben. Am Freitag wird nun das Urteil im Mordfall Eschelbach erwartet.

Blumen am Tatort: Hunderte Menschen hatten an einem Trauermarsch für den getöteten 13-jährigen Jungen teilgenommen. Auch danach wurden immer wieder Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt.
Blumen am Tatort: Hunderte Menschen hatten an einem Trauermarsch für den getöteten 13-jährigen Jungen teilgenommen. Auch danach wurden immer wieder Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt. Foto: Sebastian Raviol

Das Urteil im Mordfall Eschelbach wird am Freitag verkündet. Die ursprünglichen Termine für den nichtöffentlichen Prozess waren bis zum Montag, 6. Dezember, angesetzt. Nun gibt es einen weiteren Termin am Freitag, an dem es nur um die Urteilsverkündung geht, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heidelberg auf Anfrage mitteilt.

Der Fall aus dem Dorf im Rhein-Neckar-Kreis hatte im Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Polizei traf bei einem Waldstück einen 14-Jährigen mit Messer und blutverschmierter Hand an, daneben lag ein 13-Jähriger tot am Boden. Welche Rolle ein zwölfjähriges Mädchen, ebenfalls vor Ort, spielte, blieb unklar.

Der 14-Jährige kam in Untersuchungshaft. Er soll die Tat erst von sich gewiesen und sich dann nicht mehr geäußert haben. Die Ermittler werteten unter anderem Chatverläufe zwischen den drei Beteiligten aus.

Auch Urteilsverkündung am Landgericht Heidelberg nicht-öffentlich

Im Juli erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage wegen Mordes. Sie warf dem 14-Jährigen vor, den anderen Jungen „hinterrücks mit mehreren Messerstichen“ getötet zu haben. Als Motiv stand Eifersucht im Raum. „Wie die Ermittlungen weiter erhellten, war der Angeschuldigte dabei einem bereits geraume Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Während der Untersuchungshaft stellte ein Gutachter fest, dass der Beschuldigte hinsichtlich seiner geistigen Entwicklung „bereits strafrechtlich verantwortlich war“. Bei Jugendlichen sieht der Gesetzgeber ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren vor.

Zum Prozessauftakt Ende Oktober hatte der 14-Jährige ausgesagt. Unklar blieb, ob er auf die Vorwürfe oder nur auf seine Person einging. Zum Schutz der Beteiligten ist der Prozess nichtöffentlich. Mehrere Gutachter und Zeugen haben mittlerweile ausgesagt. Die Gerichtssprecherin hatte aber bereits angekündigt: „Der Prozess bleibt einschließlich der Urteilsverkündung nicht-öffentlich.“ In solchen Fällen gibt es eine Pressemitteilung an Medienvertreter, die im Laufe des Freitags erwartet wird.

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