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Fester Ort der Trauer

Königsbach-Stein schafft einen letzten Ruheplatz für Sternenkinder

Die Gemeinde legt auf ihren Friedhöfen zwei neue Grabfelder an. Den Weg dafür freigemacht hat eine Änderung der Friedhofssatzung.

Bürgermeister Heiko Genthner und die stellvertretende Bauamtsleiterin Daniela Stadie stehen am Eingang zum Grabfeld für Sternenkinder auf dem Königsbacher Friedhof.
Bürgermeister Heiko Genthner und die stellvertretende Bauamtsleiterin Daniela Stadie stehen am Eingang zum Grabfeld für Sternenkinder auf dem Königsbacher Friedhof. Foto: Nico Roller

An bevorzugten Lagen ihrer Friedhöfe hat die Gemeinde sie anlegen lassen, mit einer schönen Aussicht in alle Richtungen. Hochwertige Steine, Pflanzen und eine ästhetische Gestaltung sind für die beiden neuen Grabfelder zum Einsatz gekommen, die der Bauhof im Sommer in Königsbach-Stein angelegt hat.

Seit kurzem können dort Kinder beerdigt werden, die noch während der Schwangerschaft oder bei der Geburt gestorben sind. Sie werden Schmetterlings- oder Sternenkinder genannt und sollen nicht in Vergessenheit geraten.

Wir wollen den Eltern und anderen Angehörigen einen Ort der Trauer geben.
Daniela Stadie
stellvertretende Bauamtsleiterin

„Wir wollen den Eltern und anderen Angehörigen einen Ort der Trauer geben“, sagt die stellvertretende Bauamtsleiterin Daniela Stadie, die nach mehreren kommunalen Grabfeldern nun auch die beiden neuen für die Sternenkinder geplant hat.

Schon vor ein paar Jahren, als das Thema medial zum ersten Mal in den Fokus rückte, hatte sie mit dem Gemeinderat über ein entsprechendes Angebot gesprochen. Als dieser Ende des vorigen Jahres die Friedhofssatzung änderte, nahm er die Grabfelder für Sternenkinder neu auf und schuf damit die rechtlichen Voraussetzungen für deren Erstellung.

Nachdem über die Lage und die Gestaltung entschieden war, legte der Bauhof die beiden neuen Grabfelder im Sommer dieses Jahres an. Bürgermeister Heiko Genthner (parteilos) findet es schön, dass die Gemeinde eigene Experten hat, die sich um derart diffizile Aufgaben kümmern können.

Auch ihm war es ein großes Anliegen, dass es die neuen Grabfelder gibt. Auf beiden können Kinder bestattet werden, bei denen mindestens ein Elternteil aus der Gemeinde stammt. Beide sind laut Stadie „so aufenthaltsfreundlich wie möglich“ gestaltet und verfügen über eine Ruhebank zum Verweilen.

Sie bestehen aus einem großzügigen gepflasterten Weg, den eigentlichen Gräbern und einer Fläche mit Pflanzen, um deren Pflege sich die Gärtner des Bauhofs kümmern. Es handelt sich um Bodendecker und um dauerhafte Stauden, die sowohl blühend als auch immergrün sind.

Auf beiden Feldern gibt es einen Gedenkstein, den ein Steinmetz aus weißem, polierten Viscont-Granit erstellt hat. Verziert ist er mit Schmetterlingen aus Bronze, die gen Himmel zu fliegen scheinen. Grabsteine gibt es nicht, sondern weiße Platten, auf denen die Angehörigen kleine Gegenstände wie Kerzen, Steine oder Blumen platzieren können. Eine Beschriftung ist nicht vorgesehen.

In Königsbach befindet sich das neue Grabfeld neben der historischen Friedhofsmauer in der Nähe der Kirche und der Aussegnungshalle. Es hat eine längliche Form, während das in Stein rund ist und im vorderen Bereich des Friedhofs neben einem großen Baum liegt, der Schatten spendet.

Ruhezeit der Beerdigten auf 25 Jahre verlängert

Stadie hat die Bestatter der Region bereits über die neuen Grabfelder informiert. Sie übernehmen die individuelle Bestattung der Sternenkinder und regeln mit der Gemeindeverwaltung die weiteren Schritte. Aktuell ist Stadie dabei, ein Informationsblatt zu erstellen, das Krankenhäuser den Angehörigen zur Verfügung stellen können.

Bei der Änderung der Friedhofssatzung hat der Gemeinderat die Ruhezeit für Sternenkinder von bisher fünf oder zehn Jahren auf 25 Jahre verlängert, damit die Angehörigen einen dauerhaften Ort der Trauer und Erinnerung haben. Das Grabfeld kostet einmalig 390 Euro, mit denen für 25 Jahre sämtliche Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen abgedeckt sind. Gerne hätte man das Angebot laut Stadie kostenlos gemacht. Doch das sei aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich gewesen.

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