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33 rechtskräftige Schutzgebiete

Trinkwasserbrunnen versorgen viele Menschen: So wird im Enzkreis die Qualität des Wassers gesichert

Von 44 Wasserschutzgebieten im Enzkreis sind derzeit elf noch nicht rechtskräftig ausgewiesen. Beim Umweltamt plant man mit einem Verfahren pro Jahr.

Das nächste Wasserschutzgebiet soll im südöstlichen Enzkreis ausgewiesen werden. Axel Frey, Michael Niekrawietz und Andrea Winter (von links) wissen, worauf es dabei ankommt.
Das nächste Wasserschutzgebiet soll im südöstlichen Enzkreis ausgewiesen werden. Axel Frey, Michael Niekrawietz und Andrea Winter (von links) wissen, worauf es dabei ankommt. Foto: Stefan Friedrich

Wasserschutzgebiete erfüllen eine wichtige Funktion. Sie dienen dazu, Trinkwasserbrunnen unter Schutz zu stellen und dadurch auch langfristig die regionale Wasserversorgung zu sichern. Zuletzt wurden zwei neue Wasserschutzgebiete im östlichen Enzkreis ausgewiesen, für Mühlacker und für Illingen.

Im Enzkreis gibt es damit insgesamt 44 Wasserschutzgebiete, davon sind elf aktuell fachtechnisch abgegrenzt, müssen aber noch rechtskräftig ausgewiesen werden. Acht davon sind notwendige Erweiterungen von bereits rechtskräftig bestehenden Gebieten, etwa bei Remchingen.

„Es kommen nur drei geplante Gebiete dazu, für die es bisher noch kein Wasserschutzgebiet gibt“, sagt Fachingenieur Michael Niekrawietz. Deren Standorte liegen in Knittlingen, Heimsheim und Ötisheim.

Fließrichtung des Grundwassers ist bei Gebietsbestimmung entscheidend

Wenn ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird, dann gibt es grundsätzlich verschiedene Zonen, in denen mehr oder weniger erlaubt ist. In Zone I sitzen die Brunnen selbst, erklärt Axel Frey, Leiter des Umweltamts beim Landratsamt Enzkreis, das Prinzip.

Auch für Landwirte gibt es hier Verbote.
Michael Niekrawietz, Fachingenieur

In Zone II, der sogenannten 50-Tage-Linie – „das ist die Linie, wo die ein Wassertropfen theoretisch 50 Tage bis zur Fassung braucht“ – wird versucht, alle schädlichen Einflüsse von der Wasserfassung fernzuhalten.

„Diesen Bereich sollte man von Bebauung freihalten. Auch für Landwirte gibt es hier Verbote“, erläutert Niekrawietz. Diese Verbote lockern sich in den Zonen IIIA und IIIB. „Da kann man dann auch ein Gewerbegebiet bauen“, bemerkt Frey. „Zumindest wenn die hier geltenden Vorschriften eingehalten werden.“

Das Wasser gefährdende Stoffe wie Öl in Tanks müssen besonders überwacht werden. Entscheidend für die Ausdehnung des Gebiets ist jeweils die Fließrichtung des Grundwassers.

Wie im Fall von Mühlacker kann das bedeuten, dass sich das Wasserschutzgebiet eher Richtung Westen erstreckt, während es im Osten kaum Einschränkungen gibt.

„Das sieht erst einmal ungerecht aus“, räumt die im Umweltamt zuständige Sachbearbeiterin für die Durchführung der Rechtsverfahren, Andrea Winter, ein. „Aber eigentlich ist es trotzdem gerecht, weil das versickernde Regenwasser im betroffenen Gebiet auf einen Trinkwasserbrunnen zuläuft. Und der versorgt eine Vielzahl von Menschen.“

Wohl erstes Wasserschutzgebiet im Süden, das Spritzen mit Drohnen erlaubt

Wasserschutzgebiete im Enzkreis
Wasserschutzgebiete im Enzkreis Foto: BNN

In der Regel dauert es mindestens ein Jahr, bis ein neues Wasserschutzgebiet rechtskräftig ausgewiesen ist. Am Anfang eines solchen Prozesses steht immer eine hydrogeologische Abgrenzung, die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg vorgenommen und dann an die Wasserbehörde im Enzkreis übermittelt wird. „Wir müssen dann flurstückscharf abgrenzen“, sagt Niekrawietz.

Sprich: Die Grenzen des Gebiets werden auf das Grundstück genau ermittelt. Weil das Eigentumsrecht allerdings nur dann eingeschränkt werden darf, wenn es für die Allgemeinheit unbedingt notwendig ist, „nehmen wir ein Grundstück eher raus, wenn es nur teilweise betroffen ist“, versichert Winter. Zudem prüft die Wasserbehörde die Anregungen, die im Laufe des Verfahrens eingehen.

Jüngst erst hat das dazu geführt, dass es im Enzkreis das wahrscheinlich erste Wasserschutzgebiet in Baden-Württemberg gibt, in dem das Spritzen mit Drohnen in Weinbergen zugelassen ist. Ein Landwirt aus Ötisheim hatte das angeregt. „Dann haben wir uns damit auseinandergesetzt und das für eine gute Sache gehalten“, sagt Winter.

Nächstes Wasserschutzgebiet muss noch bestimmt werden

Dem Umweltamt ist es wichtig, die Bürger dafür zu sensibilisieren, wie entscheidend eine gute Trinkwasserqualität ist. „So wie wir heute mit unseren Flächen umgehen, das haben wir später im Grundwasser drin“, gibt Winter zu bedenken. Deshalb würden nicht nur die Gerichte den Schutz des Grundwassers sehr hoch hängen.

Deshalb suchen auch Kommunen auf ihrer Gemarkung oft ein zweites Standbein, um nicht zu sehr von anderen Zulieferern wie der Bodensee-Wasserversorgung abhängig zu sein. Manche Gemeinden werden nur für ihre Bürger aktiv, andere gehen die Trinkwasserversorgung interkommunal an.

Beides ist möglich, erklärt Frey, der nun Wasserschutzgebiete im südöstlichen Enzkreis rechtskräftig ausweisen möchte, voraussichtlich eines pro Jahr. Welches das nächste sein wird, das steht momentan aber noch nicht fest. Der Findungsprozess läuft.

„Meistens überlegt man sich, wo es schon Karten gibt, wie alt die sind, wie hoch der Aufwand ist, sie zu bearbeiten, oder ob man sie ganz neu machen muss.“ Im Vorfeld suche das Umweltamt natürlich auch den Kontakt zur jeweiligen Kommune. „Denn die Kommune muss dies ja auch mittragen.“

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