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Keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung

Anfechtung der Neuenbürger Bürgermeisterwahl ist ungültig

Neuenbürg muss nicht neu wählen. Die Anfechtung der Bürgermeisterwahl ist nicht gültig, hat die Kommunalaufsicht festgestellt. Wahlsieger Fabian Bader kann also im Oktober sein Amt antreten.

Keine Neuwahl: Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung müssen kein drittes Mal Stimmen auszählen. Die Kommunalaufsicht hat die Bürgermeisterwahl in Neuenbürg für gültig erklärt. Auf dem Foto: Stadtkämmerin Gabriele Häußermann und Denis Kraft vom Stadtbauamt.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung müssen kein drittes Mal Stimmen auszählen. Die Kommunalaufsicht hat die Bürgermeisterwahl in Neuenbürg für gültig erklärt. Foto: Torsten Ochs

Der derzeitige Hauptamtsleiter hat wie berichtet den zweiten Wahlgang am 21. August mit 57 Prozent der Stimmen klar gegen Mitbewerber Jochen Schmid gewonnen. „Die Bürgermeisterwahl in Neuenbürg ist gültig.

Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Enzkreis“, bestätigt Jürgen Hörstmann, Pressesprecher im Landratsamt, auf Nachfrage. Die Beschwerde war nach der Wahl per E-Mail eingegangen.

Sie habe nach Einschätzung der Kreisverwaltung aber nicht den rechtlichen Erfordernissen für eine Wahlanfechtung entsprochen. Wer die Beschwerde geschickt hat und aus welchem Grund, wollte das Landratsamt auf Nachfrage nicht verraten.

Künftiger Neuenbürger Bürgermeister Bader tritt Amt am 20. Oktober an

„Ich freue mich natürlich sehr“, kommentierte Fabian Bader die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Nun sei die Wahl formal abgeschlossen. Bader, der sein Amt am 20. Oktober antritt, wiederholte sein Angebot an alle Neuenbürger, „die Stadt gemeinsam voranzubringen. Ich bin voller Vorfreude, gemeinsam durchzustarten“, sagte der künftige Bürgermeister.

Ich bin voller Vorfreude, gemeinsam durchzustarten.
Fabian Bader, künftiger Bürgermeister

„Wie bei jeder Bürgermeisterwahl haben wir von Amts wegen kommunalrechtlich geprüft und dabei alle Anregungen und Hinweise berücksichtigt“, sagt Maral Saraie, Leiterin des Kommunal- und Prüfungsamts.

Sie kommt zum Ergebnis, dass „keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung oder ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliegt“. Damit könne Fabian Bader sein Amt aller Voraussicht nach in wenigen Wochen planmäßig antreten. Die Amtszeit des amtierenden Stadtoberhaupts Horst Martin endet am 19. Oktober.

Elektronische Beschwerde reicht nicht aus

Was eine mögliche Wahlanfechtung angeht, erklärt Saraie die notwendigen Formalitäten: „Eine Anfechtung muss schriftlich innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingehen; elektronisch reicht nach derzeitiger Rechtslage nicht aus.“

Außerdem müssten mindestens 65 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen, sonst sei er nicht zulässig. „Diese Unterschriften können nicht nachgereicht werden, sondern müssen ebenfalls innerhalb der Frist von einer Woche vorliegen.“

Beide Voraussetzungen seien bei der vorliegenden Beschwerde nicht erfüllt gewesen.

Zu wenige Unterschriften unterstützen den Einspruch

Wie berichtet, hatte Baders Mitbewerber Jochen Schmid, der im entscheidenden Wahlgang 42 Prozent der Stimmen holte, von einer Wahlanfechtung abgesehen, weil er „die Geister ruhen lassen wollte“, wie er sagte.

Er vermutete, dass die Briefwähler, bei denen Bader besonders gut abgeschnitten hatte, ihr Kreuzchen schon gemacht hatten, als der Ärger um den Flyer hochkochte. Auch der dritte Mitbewerber Markus Härlin sah keinen Sinn in einer Beschwerde.

Beide waren nach dem ersten Wahlgang irritiert über Baders Wahlflyer. Ein Foto darin zeigte ihn beim Handschlag mit Härlin und deutete eine Zusammenarbeit an, die es laut Härlin nie gegeben habe.

Auch Wahlanfechtung in Mönsheim wurde nicht zugelassen

Mit einem Einspruch gegen eine Bürgermeisterwahl musste sich die Kommunalaufsicht im Sommer schon einmal befassen. Wie berichtet, forderte der Mönsheimer Gemeinderat Hans Kuhnle (Unabhängige Bürgerliste), dass die Bürgermeisterwahl, die Maurer mit 57 Prozent der Stimmen gewonnen hatte, wiederholt wird.

Wahlsieger Michael Maurer (parteilos) hatte im Wahlgang zunächst fälschlicherweise angegeben, Verwaltungswirt statt Verwaltungsfachangestellter zu sein. Er korrigierte den Fehler kurz danach.

Kuhnle legte Einspruch gegen die Wahl ein, die Kommunalaufsicht sah aber auch hier keine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung.

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