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Verhandlung wegen Schwarzarbeit

Aushilfen mit Trinkgeldern bezahlt? Prozess um AfD-Landtagsmitglied Bernd Gögel wird vertagt

Knifflig hat sich die erneute Verhandlung wegen Schwarzarbeit um den ehemaligen Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag, Bernd Gögel, gestaltet. Wegen Unstimmigkeiten bei Berechnungsgrundlagen wurde die Verhandlung vertagt.

Erneut vor Gericht: Weil er gegen das Urteil des Amtsgericht im vergangenen Jahr Einspruch eingelegt hatte, musste sich der AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Gögel (hier mit seiner Verteidigerin Meike Hammer) ein zweites Mal wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit vor Gericht verantworten.
Erneut vor Gericht: Weil er gegen das Urteil des Amtsgerichts im vergangenen Jahr Einspruch eingelegt hatte, musste sich der AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Gögel (hier mit seiner Verteidigerin Meike Hammer) ein zweites Mal wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit vor Gericht verantworten. Foto: Torsten Ochs

Das Pforzheimer Amtsgericht wirft dem Tiefenbronner Schwarzarbeit vor. Er soll in elf Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut haben. Das Amtsgericht Pforzheim hatte im vergangenen Jahr eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 27.300 Euro verhängt.

Gegen den Strafbefehl hatte Gögel im vergangenen November Einspruch eingelegt. Deshalb wurde am Montag erneut verhandelt. Hätte der selbstständige Speditionskaufmann im vergangenen Jahr das Urteil akzeptiert, wäre er vorbestraft gewesen.

Landtagsmitglied schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen

Konkret geht es um die Frage, ob der 68-Jährige zwischen 2014 und 2017 als Geschäftsführer einer Speditionsfirma billigend in Kauf genommen hat, dass Bekannte von regulär Beschäftigten im Betrieb ausgeholfen haben, aber mit „Trinkgeldern“ bezahlt wurden.

Laut Staatsanwalt Ingo Henze seien diese Aushilfen ebenfalls sozialversicherungspflichtig gewesen. Die Beiträge an die Sozialversicherung seien aber nicht gezahlt worden. Der Gesamtschaden belaufe sich auf rund 24.500 Euro. Zu den Vorwürfen wollte sich Gögel bei der Verhandlung nicht äußern.

Die Schadenshöhe hatte ein Betriebsprüfer errechnet. Grundlage war eine Liste mit Namen der Aushilfen. Viele kleine Beträge habe er vorgefunden.

Diese gezahlten Summen seien aber allesamt im unteren dreistelligen Bereich gewesen, also nicht über der Minijob-Grenze, sagte der Betriebsprüfer vor Gericht aus. Manche Namen und Zahlungen auf der Liste seien aber nicht ermittelbar gewesen, so der Zeuge.

Gögel hat den Schaden bei der Sozialversicherung wohl beglichen

Er habe nach seiner Schadensberechnung nichts weiter veranlasst, weil der Beschuldigte den Schaden bei der Sozialversicherung beglichen hatte, bestätigte der Betriebsprüfer auf Nachfrage von Gögels Verteidigerin Meike Hammer.

Sie hakte mit vielen Fragen auch bei der zweiten Zeugin, einer Zollbeamtin, nach. Sie habe von der Deutschen Rentenversicherung die Mitteilung bekommen, dass es bei der Betriebsprüfung Unstimmigkeiten gegeben hätte, sagte die Zeugin.

Die Rentenversicherung habe entschieden, dass es sich bei dem Entgelt an die Aushilfen nicht um Trinkgelder, sondern um Löhne gehandelt habe.

Bei den Aushilfen handelte es sich um geringfügig Beschäftigte, befand Richter Andreas Steiner nach einer Sichtung der Berechnungsunterlagen. Was ändert sich an der Berechnungsgrundlage für die Sozialabgaben, wenn man Pauschalbeträge für diese geringfügig Beschäftigen anwendet? Und wie wirkt sich das auf den Gesamtschaden aus?

Das müsse neu berechnet werden. Daher wurde die Verhandlung auf den 16. Mai vertagt. Um das „Auseinanderklaffen von Berechnungen“ (Steiner) zu klären, soll der Betriebsprüfer erneut geladen werden. Außerdem eine Beamtin vom Finanzamt Mühlacker.

Die 24.000 Euro ist eine Zahl von vielen.
Bernd Gögel, Angeklagter

Wie hoch die Summe war, die er an die Sozialversicherung bezahlt hat, wollte Gögel nach der Verhandlung nicht verraten. Die Schadenssumme von 24.000 Euro, die beim Prozess genannt wurde, sei „eine Zahl von vielen“, sagt er.

Gögel war von 2003 an selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer. Den Betrieb löste er Ende 2017 auf. Der Ständige Ausschuss des Landtags beschloss im September 2022, die Immunität Gögels aufzuheben.

Ende 2022 war der gebürtige Nieferner nach fünf Jahren vom Fraktionsvorsitz zurückgetreten „um Schaden von der Fraktion abzuwenden“, wie er sagte. Seither ist er einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz.

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