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Weitere Lockerungen

Neue Corona-Regeln: Was sich bald in Pforzheim und im Enzkreis ändert

Das Land hat die Corona-Regeln einmal mehr überarbeitet. Ab Montag gelten viele Neuerungen. Was davon Pforzheim und den Enzkreis betrifft, und wie die Entwicklung weitergehen könnte, fassen wir hier zusammen.

Glühende Kohle liegt auf einem Metallsieb über dem Tabak im Kopf einer Wasserpfeife in einer Shisha-Bar.
Nachzügler: Shisha- und Raucherbars in Pforzheim und im Enzkreis dürfen ab Montag analog zu Gaststätten von 6 bis 21 Uhr öffnen. Foto: Christian Charisius picture alliance/dpa

Pforzheim und der Enzkreis blicken den nächsten Lockerungen der Corona-Regeln entgegen. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Nach wie vor ist die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend dafür, welche Regeln gelten. Wie entwickeln sich die Zahlen in der Region?

Sowohl Pforzheim als auch der Enzkreis sind inzwischen bekanntermaßen deutlich und stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. In der Folge gilt die Bundes-Notbremse nicht mehr, in vielen Bereichen gibt es Lockerungen, so ist die nächtliche Ausgangssperre passé.

Die Kurve zeigte zuletzt weiter nach unten. Das Robert-Koch-Institut meldete am Freitag für den Stadtkreis Pforzheim eine Inzidenz von 61,1. Niedriger liegt der Wert im Enzkreis. Mit 40,1 wurde hier am Freitag damit offiziell erstmals wieder die 50er-Schwelle unterschritten.

Was ist aktuell möglich?

Freibad, Minigolf, Museum – und Gastronomie bis 21 Uhr: Es geht wieder was im Freizeit- und Kultursektor. Voraussetzung für Besucher ist aber in der Regel ein aktuelles negatives Testergebnis, der Nachweis über eine vollständige Impfung (Zweitimpfung mindestens 14 Tage alt) oder über eine Genesung.

Stadtmuseum, Schmuckmuseum und das Museum Johannes Reuchlin haben bereits wieder geöffnet, der Gasometer zieht ab diesem Samstag nach. Für Wartbergbad und Nagoldbad kann man vorab Tickets buchen unter www.goldstadtbaeder.de, Tickets im Kartenbüro in den Schmuckwelten kaufen – oder an der Kasse auf einen freien Platz hoffen.

Auch die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten ist wieder erlaubt. Dabei geht es um kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit maximal 20 Personen auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Sport in geschlossenen Räumen ist nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei die Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht berücksichtigt werden.

Was ändert sich am Montag mit der neuen Verordnung in Pforzheim und im Enzkreis?

Shisha- und Raucherbars dürfen dann analog zu Gaststätten von 6 bis 21 Uhr öffnen. Rauchen in Gaststätten, Shisha- und Raucherbars – auch von Shishas – ist jedoch nur im Freien gestattet, stellt das Land klar.

Auf weitläufigen Freizeitanlagen im Freien, wie beispielsweise Minigolfplätze und Bootsverleihen, dürfen auch mehrere Gruppen von bis zu 20 Personen getrennt voneinander aktiv sein. Voraussetzung ist, dass sich die Gruppen untereinander nicht begegnen und durchmischen.

Organisierter Vereinssport sowie der allgemeine Hochschulsport darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. So dürfen etwa Vereinsmannschaften beispielsweise im Wald joggen. Dies gilt jedoch nicht für beispielsweise nicht im Verein organisierte Wandergruppen – hier gelten weiter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Wie könnte es weitergehen?

Weniger Freiheit ist die Folge, wenn die Inzidenz von 100 mehrmals in Folge überschritten wird. Der Trend geht momentan aber in die andere Richtung. Bleibt ein Stadt- oder Landkreis fünf Tage hintereinander unter dem Wert 50, gibt es die nächsten Lockerungen.

Der Enzkreis war laut RKI erstmals am Freitag in diesem Bereich. Falls das bis Dienstag so bleibt, könnte demnach schon am Mittwoch kommender Woche mehr Freiheit im Enzkreis gelten. Es dürften sich dann wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.

Neu: Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazu kommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich. Außerdem gelten dann alle Lockerungen der sogenannten Öffnungsstufe 3. Heißt unter anderem: Theater-, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos können in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmenden abhalten.

Im Freien sind bis zu 500 Teilnehmer erlaubt, wenn auch mit Abstand. Messen-, Ausstellungen und Kongresse können wieder mit einer Person pro zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche stattfinden. So weit ist es im Enzkreis aber wie gesagt frühestens nächsten Mittwoch und auch nur, falls die Inzidenz jeden Tag unter 50 bleibt.

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