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Bluttat am 22. März

Nach tödlicher Auseinandersetzung am Waisenhausplatz in Pforzheim: Anklage erhoben

Nach der Bluttat im März am Pforzheimer Waisenhausplatz hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben.

Spurensicherung am Tatort
Spurensicherung am Waisenhausplatz: Nach der Tat sicherten Beamte der Kriminaltechnik zahlreiche Spuren am Tatort. Foto: Igor Myroshnichenko

Wie bereits berichtet, kam es am frühen Morgen des 22. März zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern in Pforzheim an der Ecke Am Waisenhausplatz und Lammstraße. Nach eingeleiteter Öffentlichkeitsfahndung wurde am 25. März ein 28 Jahre alter Tatverdächtiger festgenommen, gegen den am Folgetag Haftbefehl erlassen wurde und der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Er hatte sich der Polizei gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr beim Landgericht Karlsruhe Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, den 19 Jahre alten Geschädigten im Streit mit einem Messer in die Brust gestochen zu haben.

Der Geschädigte habe daraufhin einen massiven Blutverlust sowie eine Einblutung in den Herzbeutel erlitten, was zu seinem Tod geführt habe. Der 28-Jährige ist nun wegen Totschlags angeklagt.

Die Ermittler der Soko „Ampel“ und des Landeskriminalamts hatten mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Täter gesucht. Der Druck dieser öffentlichen Fahndung war offenbar so groß, dass schnell ein Verdächtiger gefunden wurde.

Am Tag nach der Tat wurde zunächst gemutmaßt, es könne sich um einen Streit unter Dealern gehandelt haben oder eine Auseinandersetzung um Geld. Auch war zu hören, dass das spätere Opfer einem Obdachlosen helfen wollte, der dann zugestochen habe.

Angeklagter der Pforzheimer Bluttat hüllt sich in Schweigen

Später wurde kolportiert, es habe sich um einen Streit im Rotlicht-Milieu gehandelt, da im Umfeld in einer Gewerbeimmobilie illegale Prostitution stattfinde. Gerüchte, die Polizei und Staatsanwaltschaft dementieren oder zu denen sie keine Angaben machen wollen.

Auch der nun Angeklagte hüllt sich in Schweigen: Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat der Tatverdächtige seit seiner Festnahme keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde durch das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden.

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