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Sitz im Präsidium des Bundestags

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab: AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe

Sechs Mal bewarben sich Kandidaten der AfD um den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten - und sechs Mal fielen sie bei der Wahl durch. Dagegen zog die AfD-Fraktion vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Nicht in ihren Rechten verletzt: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der AfD-Fraktion im Bundestag zurückgewiesen, mit der sie die Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten erzwingen wollte.
Nicht in ihren Rechten verletzt: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der AfD-Fraktion im Bundestag zurückgewiesen, mit der sie die Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten erzwingen wollte. Foto: Uli Deck/dpa

Albrecht Glaser war der Erste. Bei der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags am 24. Oktober 2017 kandidierte der frühere CDU-Kommunalpolitiker und langjährige Stadtkämmerer von Frankfurt am Main, der 2015 zu den Mitbegründern der AfD gehörte, für den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten. Doch bei allen drei Wahlgängen verfehlte der AfD-Politiker die für eine Wahl notwendige absolute Mehrheit.

Der Posten blieb unbesetzt. Im März 2018 erklärte die AfD, auf den ihr zustehenden Sitz im Präsidium des Bundestags verzichten zu wollen, zog diese Ankündigung aber wieder zurück. Im November 2018 schlug sie Mariana Harder-Kühnel vor, aber auch sie kam bei drei Wahlgängen nicht durch.

Es folgten weitere Anläufe mit Gerold Otten, Paul Podolay, Karsten Hilse und schließlich Harald Weyel in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Doch bei jedem Wahlgang wiederholte sich die Prozedur – wen auch immer die AfD vorschlug, er verfehlte die absolute Mehrheit.

AfD-Fraktion zog vors Bundesverfassungsgericht

Im November vergangenen Jahres zog die AfD-Fraktion nach Karlsruhe. Mit Eilanträgen wollte sie erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundestag bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zwingt, das Wahlverfahren zu ändern. Die Partei sah ihr Recht auf eine faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags verletzt, in der es heißt, dass jeder Fraktion der Posten eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin zustehe.

Der Bundestag habe es versäumt, Vorkehrungen zum Schutz „vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen“ geschaffen zu haben, argumentierte die AfD-Fraktion mit ihren Vorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland an der Spitze.

Neuer Verfahrensmodus sichert nicht das begehrte Amt

Doch die Hüter der Verfassung lehnten das Begehren ab. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung habe keinen Erfolg, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats (Az 2 BvE 9/20). Er sei unzulässig, da die AfD die Schaffung eines „neuen, allgemeingültigen Verfahrensrechts“ begehre. Des weiteren fehle es einer substanziierten Darlegung dazu, dass der Fraktion ein schwerer Nachteil durch die Nichtwahl drohe, urteilten die acht Richterinnen und Richter.

Auch die von ihr geforderten „geeigneten verfahrensmäßigen Vorkehrungen“ würden ihr nicht das „begehrte Amt einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten“ verschaffen, „sondern geben lediglich einen neuen Verfahrensmodus vor“. Zudem monierten die Verfassungshüter, dass sich die AfD-Fraktion bereits seit Beginn der Wahlperiode im Oktober 2017 in ihren Rechten verletzt sehe, ihren Eilantrag aber erst im November 2020 gestellt habe.

Abgewiesen wurde auch der Eilantrag des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi. Dieser wollte im November 2019 einen Alternativkandidaten vorschlagen. Doch sein Antrag wurde abgelehnt, da ein einzelner Abgeordneter kein Vorschlagsrecht habe, nur die Fraktion. In diesem Verfahren soll am 10. November verhandelt werden, kündigte das Verfassungsgericht an.

AfD-Fraktion zeigt sich enttäuscht über Beschluss des Verfassungsgerichts

Der Justiziar der AfD im Bundestag, Stephan Brandner, zeigte sich enttäuscht über den Beschluss des Verfassungsgerichts. „Geradezu erwartungsgemäß hat das Gericht uns die Eilsache leider verlieren lassen, sich aber zur Hauptsache so gut wie gar nicht geäußert“, schrieb er im Pressedienst seiner Fraktion. Dass in der Hauptsache zeitnah im Sinne der Partei entschieden werde, „ist sehr zu hoffen und wäre im Sinne einer funktionierenden Demokratie“.

Es sei niemandem zu erklären, warum sich alle andere Fraktionen nicht an ihre Geschäftsordnung halten und „vorsätzlich von ihnen selbst gesetztes Recht brechen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Zudem beschwerte sich Brandner, „dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht – und gerade für die Alternative für Deutschland – im Inland inzwischen faktisch dysfunktional erscheint“.

Der derzeitige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Hans-Peter Friedrich (CSU), Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Claudia Roth (Grüne) und Petra Pau (Linke). Sie leiten abwechselnd die Sitzungen des Parlaments und vertreten es nach außen.

Dem Präsidenten, der protokollarisch hinter dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle folgt, steht das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag zu, er ist zudem Empfänger der Rechenschaftsberichte der Parteien, überwacht die Einhaltung des Parteispendengesetzes und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.

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