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Absage wegen Corona

„Das Fest“-Karten sind nicht mehr gültig: 10.000 Tickets kamen schon zurück

Fans von „Das Fest“ sind jetzt am Zug: Wer Karten für das im Jahr 2020 abgesagte Karlsruher Festival hat, kann sein Geld zurückbekommen. Auch wer sich für das Schenken entscheidet, sollte aktiv werden.

Besucher des Open-Air-Festival „Das Fest“ verfolgen am ersten Tag der Veranstaltung in der Günther-Klotz-Anlage den Auftritt einer Band. Bis einschließlich 21.07.2019 treten auf mehreren Bühnen zahlreiche Musiker auf.
Gedränge in Zeiten vor Corona: Hier feierten im Jahr 2019 die „Fest“-Fans am Hügel. Foto: Uli Deck/dpa

Das Team von „Das Fest“ ruft seit dieser Woche die ursprünglich für das Jahr 2020 verkauften Tickets zurück. Wer eine Karte hat, kann sich wahlweise das Geld zurückerstatten lassen oder es den „Fest“-Organisatoren schenken.

Rund 100.000 Tickets sind im Umlauf, 10.000 kamen innerhalb kurzer Zeit zurück. „Etwa 20 Prozent entschieden sich, uns das Geld zu überlassen“, bilanziert Philipp Schätzle, Pressesprecher der Karlsruher Marketing und Event GmbH.

Er geht davon aus, dass dieser Wert im weiteren Verlauf des Verfahrens noch steigt. „Anfangs wurden womöglich die aktiv, die ihr Geld wollen oder eben auch dringend brauchen.“

Das ausgedruckte Ticket an sich darf jeder behalten

Zeitdruck besteht nicht. Es gibt erst einmal keine Frist, bis zu der Kartenbesitzer handeln müssen. Allerdings hoffen die Organisatoren, bald Klarheit zu haben, was Käufer wünschen.

Das geschenkte Geld soll verwendet werden, um die wegen Corona absehbar nötigen Änderungen bei einer „Fest“-Neuauflage 2022 zu stemmen. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Rückerstattung des Geldes drei Jahre lang.

Passiert mit einer verkauften Karte nichts, bleibt der Betrag so lange quasi gesperrt.

Niemand muss sein Ticket dabei tatsächlich abgeben. Online wird auf der „Fest“-Seite vielmehr die jeweilige Ticketnummer erfragt. Das bedeutet gleichzeitig, dass Besitzer mehrerer Karten auf Wunsch nur einen Teil schenken können.

Wer bei Eventim gekauft hat, kann nur sein Geld zurückbekommen - ebenfalls über die „Fest“-Homepage. Aktuell ist das gesamte Verfahren auf die Online-Option beschränkt.

Wenn das städtische Schaufenster am Marktplatz wieder öffnen darf, soll auch dort eine Abwicklung möglich sein. Eine Rückgabe über die diversen Ticket-Verkaufsstellen wie die BNN-Geschäftsstellen plant das Fest-Team nicht.

Karten behalten keine Gültigkeit für 2022

Das Fest-Team weist darauf hin, dass die ursprünglich für 2020 verkauften Karten keine Gültigkeit für 2022 haben. Noch sei völlig unklar, wie viele Menschen dann den Vorgaben zufolge am Hügel feiern dürfen.

Nach der pandemiebedingten Absage 2020 hatte man zunächst das Programm ins Jahr 2021 verschoben und wollte da auch die verkauften Karten nutzen. Deshalb werden die 2020er-Karten erst jetzt zurückgerufen.

Rückgabe

„Fest“-Tickets können ausschließlich online zurückgegeben werden. Eine Rückgabe in den BNN-Geschäftsstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen auch im Internet unter www.dasfest.de

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