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Bewerbungsfrist für OB-Wahl hat begonnen

Karlsruher OB-Wahl: Inzwischen sind sechs Bewerbungen eingegangen

Am 6. Dezember ist Oberbürgermeisterwahl. Fünf Kandidatinnen und Kandidaten sind bereits namentlich bekannt, sie und ein bisher unbekannter Sechster haben am Wochenende bereits offiziell ihre Bewerbung eingereicht.

Das Karlsruher Rathaus unter Palmen
Schmuckbild
Dienstsitz des Stadtoberhaupts: Am 6. Dezember entscheiden die Karlsruher und Karlsruherinnen, wer die nächsten acht Jahre im Rathaus als OB regiert. Foto: Peter Sandbiller

Als am Montagmorgen die Mitarbeiter des städtischen Wahlamts den Briefkasten des Rathauses kontrollierten und die eingegangenen Bewerbungen für die OB-Wahl am 6. Dezember sichteten, fanden sie sechs Umschläge. Über den sechsten Bewerber oder Bewerberin ist noch nichts bekannt.

Das Wahlamt darf den Namen nicht bekannt geben. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe hat er oder sie sich auch noch nicht öffentlich bekannt. Fünf Männer und Frauen haben sich, wie bereits berichtet, erklärt und am Wochenende zum Beginn der offiziellen Bewerbungsfrist ihre Bewerbungsunterlagen in den Briefkasten geworfen.

Fünfter Kandidat wurde am Sonntag bekannt

Dies sind Amtsinhaber Frank Mentrup, der von SPD und Grünen unterstützt wird, der Bürgermeister von Karlsdorf-Neuthard, Sven Weigt (unterstützt von CDU und FDP), Stadträtin Petra Lorenz (unterstützt von Freien Wählern und Für Karlsruhe) sowie Vanessa Schulz („Die Partei“).

Schulz vermeldete am Sonntag den BNN zudem die Unterstützung durch die „Partei der Humanisten“, eine 2014 gegründete Kleinpartei, die in Karlsruhe einen Kreisverband hat. Als fünfter Kandidat geht der AfD-Fraktionsvorsitzende Paul Schmidt ins Rennen. Die Partei hatte ihn bei einer Versammlung am Wochenende nominiert, er hat ebenfalls bereits seine Bewerbung offiziell abgegeben.

Amtsinhaber Mentrup braucht keine Unterschriften

Für die Kandidaten und ihre Helfer stellt sich nun die nächste Aufgabe. Das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz schreibt vor, dass bei der Bürgermeisterwahl Unterstützerunterschriften vorgelegt werden müssen. Für eine Stadt von der Größe Karlsruhes sind dies 250 Unterschriften von Personen, die in Karlsruhe wahlberechtigt sind.

Nur der Amtsinhaber ist laut Gesetz davon befreit. Im Wahlamt gibt es dafür eigene Formblätter. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 9. November, formal ist dies auch der letzte Zeitpunkt, bei dem diese Unterstützerlisten vorliegen müssen.

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