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Welche Sportanlagen sind „weitläufig“?

Verein aus Stutensee scheitert mit Corona-Konzept: Auch Fußballtraining in Zweier-Teams ist verboten

Zwei Kinder haben sich beim FC Germania Friedrichstal jeweils ein Viertel des Fußballfeldes geteilt. Für das kommunale Ordnungsamt war das Konzept überzeugend, doch die Unterstützung vom Land fehlt.

Ein Fußball liegt auf dem Spielfeld.
Unbewegt bleiben nicht nur der Ball, sondern auch die Kinder und Jugendlichen: Der FC Germania Friedrichstal wollte Vorreiter sein und mit einem Konzept Individualtraining ermöglichen. Die Erlaubnis dazu wurde jedoch zurückgenommen. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Ein Fußballfeld kann potenziell bis zu 90 Meter breit und 120 Meter lang sein. Selbst die kleinste erlaubte Spielfläche kommt auf eine Größe von 4.050 Quadratmetern.

Dass das nicht als weitläufige Fläche gilt, ist für Anke Bjelanovic, Jugendleiterin des FC Germania Friedrichstal, unverständlich – hier stehen sogar rund 7.000 Quadratmeter zur Verfügung. Für sie liege auf dem Platz die Möglichkeit, Kindern Bewegung an der frischen Luft zu ermöglichen.

In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu einigen illegalen Fußballspielen und -trainings in der Region, zuletzt in Ettlingen. Das sei nicht gutzuheißen, zeige aber die Verzweiflung von Eltern und Kindern, vermutet Bjelanovic.

Mindestens 15 Tennisplätze passen auf ein Fußballfeld

Besonders frustrierend für die Jugendleiterin: Auf einem Merkblatt des Landes zu den Corona-Regeln ab 14. Februar sind neben Golf- und Reit- auch Tennisplätze erwähnt. Letztere schaffen es jeweils auf etwa 260 Quadratmeter Fläche – 15,5 davon passen somit in das kleinstmögliche Fußballfeld.

Das war für Bjelanovic Grund genug, im Winter Individualtraining für Kinder und Jugendliche unter strengsten Hygiene-Regeln anzubieten: Die Kinder wurden von den Eltern gebracht, ohne, dass die Eltern aus dem Auto ausstiegen oder sie kamen alleine. Trainiert wurde in Zweierteams. Jedes Duo habe circa ein Viertel des Fußballplatzes zur Verfügung gehabt.

Die Trainer hätten ein zusätzliches Feld bekommen, das wiederum die Bereiche der Kinder voneinander abtrennte. Die Trainingspartner blieben, soweit möglich, dieselben. Auf welchem Viertel es trainiere, habe jedes Kind im Voraus gewusst. So sei sichergestellt worden, dass keine Durchmischung der Gruppen stattfinde. Mehraufwand, den die Trainer alle bereitwillig auf sich nahmen.

Leider zog unser Individualtraining böse Blicke auf sich.
Anke Bjelanovic, Jugendleiterin des FC Germania Friedrichstal

„Leider zog unser Individualtraining böse Blicke auf sich“, sagt Bjelanovic. Die Beschwerden beim Ordnungsamt und bei unserer Vorstandschaft nahmen zu, der Druck wurde größer. Dann folgte eine Entscheidung, die zunächst erteilte Erlaubnis für das Konzept wurde entzogen.

Ordnungsamt holt sich Rat vom Gemeindetag

Das Ordnungsamt Stutensee bezeichnet die Einordnung in weitläufige Flächen als Auslegungssache. Das Wörtchen „insbesondere“ in der Verordnung suggeriere, dass die Auflistung der Ausnahmen nicht abgeschlossen sein. Um in der Angelegenheit Klarheit zu bekommen, wandte man sich an den Gemeindetag Baden-Württemberg. Das Signal von dort: Fußballplätze gelten nicht als weitläufige Anlagen.

„Das sollte einheitlich geregelt sein und keine Einzelfälle geben“, sagt Thomas Schoch, Leiter des kommunalen Ordnungsamtes. An diese Auslegung wolle man sich deshalb auch in Stutensee halten, so lange Fußballplätze nicht explizit gelistet sind. „Das zu entscheiden, ist eine staatliche Aufgabe“, so Schock. Das Risiko mit einem Alleingang könne man nicht auf sich nehmen.

Beim Spaziergehen treffe ich mehr Menschen, als die Kinder auf dem Platz.
Michael Blust, Jugendtrainer beim FC Germania Friedrichstal

Dafür hat auch Jugendtrainer Michael Blust vom FC Germania Friedrichstal Verständnis. Allerdings habe das Training in den Zweierteams gut funktioniert. Ein Video zeigt ihn mit den Kindern, wie sie aus Abstand einen Ball über ein Netz hin und her spielen. Auf Zweikämpfe habe er bei den Übungen bewusst verzichtet.

„Beim Spaziergehen treffe ich mehr Menschen als die Kinder auf dem Platz“, kritisiert Blust. Nur über Online-Angebot könne man die Kinder und Jugendlichen dauerhaft nicht für Bewegung begeistern: „Das bröckelt immer weiter.“

Das Land Baden-Württemberg bezieht sich auf Ausnahmen

Für das Land ist die Sache klar: „Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist untersagt“, teilt Markus Jox, Sprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, mit. „Deshalb ist es für den Infektionsschutz nicht förderlich, für jede Sportart eine Lücke im Regelwerk zu suchen.“ Ausnahmen seien ursprünglich gedacht gewesen, um Joggen in der Natur zu erlauben. „Im Moment ist Individualsport nur auf weitläufigen Außenanlagen erlaubt“, so Jox.

„Ausnahmen gelten für dienstliche Zwecke, den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-oder Profisport“, erklärt er weiter. „Eine weitere ganz extreme Ausnahme gilt für Individualsportler für Sportanlagen und Sportstätten im Freien, soweit es sich soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt“, so Jox.

Nur durch Linien getrennte Einheiten verführen auch zur linienübergreifenden Kommunikation und Kontakten an der Spielfeldbegrenzung.
Markus Jox, Sprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Ein Fußballfeld sei eine Sportanlage und könne beim extremen Ausnahmecharakter der Regel nicht in zwei, drei oder vier aufgeteilt werden, weil die Teile immer noch größer seien als ein Tennisfeld. „Nur durch Linien getrennte Einheiten verführen auch zur linienübergreifenden Kommunikation und Kontakten an der Spielfeldbegrenzung und sei es nur zur Rückgabe von sich nicht an die Begrenzung haltende Spielgeräte“, teilt Jox mit. Zudem sei Fußball keine Individualsportart.

Auch Tennisplätze würden nicht als weitläufige Außenanlage in der Verordnung aufgeführt. „Diese können im Einzelfall gleichwohl als weitläufig gelten, etwa wenn die Anlage in eine Parklandschaft eingebettet ist“, heißt es weiter. „Weitläufig sind Sportanlagen aber dann nicht mehr, wenn ein unbegrenzter Zustrom Sporttreibender erfolgt.“

Offener Brief und Petition bleiben ohne Erfolg

Für Bjelanovic steht fest: Von offizieller Seite spreche man Vereinen einfach nicht zu, dass Fußballplätze zu weitläufigen Flächen dazu zählen. Das sei jedoch durchaus anhand der Größe möglich. „Es müsste der Wille da sein, Kindern und Jugendlichen etwas zurückzugeben, das ihnen Freude macht.“ Sie befürchtet, wenn zu viel Zeit vergeht, finden viele nicht mehr zurück zum Sport.

Bereits im Oktober 2020 schrieb die Jugendleiterin einen offenen Brief an die Bundesregierung und kritisierte darin das Verbot des Spiel- und Trainingsbetriebs. Eine Antwort kam bis heute nicht.

Im November 2020 startete ein Mann aus Tübingen eine landesweite Petition zur Öffnung des Vereins- und Breitensports für Kinder und Jugendliche unter Corona-Bedingungen: Sie wurde mit nur 662 digitalen Unterschriften beendet.

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