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Lokale Verbote

Böllern an Silvester? Kretschmann war früher „auch voll mit dabei“

Ein allgemeines Böllerverbot für Baden-Wüttemberg wird es 2022 nicht geben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht das Silvester-Feuerwerk als Symbol für das Leben.

Böller und Sekt
Ab Donnerstag können Böller gekauft werden. Foto: Ole Spata

Nach den bundesweiten Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk in den vergangenen beiden Jahren wird es diesmal zum Jahreswechsel in Baden-Württemberg nur regionale Verbote geben. „Wir werden nicht von Landesseite aus ein Böllerverbot erlassen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann vor dem Verkaufsstart für Raketen und Böller am Donnerstag.

In den vergangenen beiden Jahren durften in Deutschland dagegen keine Böller verkauft werden und an bestimmten Orten waren private Feuerwerke verboten. Hintergrund war die Auslastung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie.

Bretten und Gernsbach haben Verbot erlassen

Ausnahmen bestätigen an Silvester aber stets die Regel. „Die Kommunen können das beispielsweise machen für Teile ihrer Altstädte, damit alte Gebäude nicht in Brand geraten. Das steht völlig in ihrer Autonomie“, erklärte Kretschmann.

So sind Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien auch in der kommenden Silvesternacht etwa in der Brettener oder der Gernsbacher Altstadt verboten. Grund ist Paragraf 23 Absatz eins, der klar geregelt, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ verboten ist. Darunter fallen auch die jeweiligen Altstädte.

Er könne einem Feuerwerk durchaus etwas abgewinnen, sagte der Ministerpräsident. „Ein Feuerwerk, finde ich, ist ein gutes Symbol für das menschliche Leben: kurz, schön und laut.“ Er selbst ist dabei inzwischen eher Zuschauer. „Ab dem Zeitpunkt, als meine Söhne das machen durften, habe ich das dann eingestellt“, sagte der Regierungschef der dpa. „Vorher war ich da auch voll mit dabei.“

Feuerwerk darf in Baden-Württemberg nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommunen gibt es engere zeitliche Einschränkungen. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.

Die Debatte um ein Verbot ist allerdings nicht neu und wird auch in diesem Jahr wieder geführt. Immer wieder betonen Feuerwerksgegner die Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt.

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