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Mehr als 500 Wahlhelfer sind im Einsatz

Baden-Baden rechnet mit 60 Prozent Briefwählern bei Landtagswahl

Fast 7.000 der etwa 37.900 Wahlberechtigen in der Bäderstadt haben sich bei der Landtagswahl bereits dafür entschieden, per Briefwahl abzustimmen. Wie bewältigt die Verwaltung diesen zusätzlichen organisatorischen Aufwand?

Ein Wähler mit Mund-Nasen-Schutzmaske sitzt in einer Wahlkabine.
Wahl unter besonderen Bedingungen: Wer bei der Landtagswahl in einem der 44 Baden-Badener Wahllokale abstimmen möchte, muss die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln beachten. Foto: Federico Gambarini /dpa

Die Stadt Baden-Baden rechnet bei der bevorstehenden Landtagswahl am 14. März mit einem hohen Anteil von Briefwählern.

„Die Briefwahl ist bereits in vollem Gang“, informiert Ute Hasel, die Leiter des städtischen Wahlamts, am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

Um die Dynamik zu verdeutlichen, verweist sie darauf, dass allein in den zwei Stunden vor dem Termin im Rathaus rund 250 Anträge eingegangen seien.

Für Wahlen unter Corona-Bedingungen gibt es wenige Erfahrungen

Damit haben etwa 6.800 Menschen sich bereits drei Wochen vor der Wahl dafür entschieden, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl vor fünf Jahren zählte Baden-Baden insgesamt rund 8.500 Briefwähler.

Roland Kaiser führt den zu erwartenden Anstieg in erster Linie auf die Corona-Pandemie zurück. „Wir sind auf jeden Fall darauf vorbereitet“, betont der Bürgermeister.

Die Briefwahl bekommt nach seiner Einschätzung einen zusätzlichen Schub, weil fast alle Parteien dazu aufforderten. Es sei für die Stadtverwaltung schwierig, sich darauf einzustellen, da es bislang wenige Erfahrungen zu Wahlen unter Corona-Bedingungen gebe.

Das Rathaus richtet zwei zusätzliche Briefwahlbezirke ein

Hasel zufolge stellt das Rathaus sich aufgrund der bisherigen empirischen Tendenz auf folgende Verteilung ein: 40 Prozent Urnen- und 60 Prozent Briefwahl. Bei einer angenommenen Wahlbeteiligung von 75 Prozent bedeutete dies zirka 17.400 Briefwähler, das wären zweieinhalb mal so viele wie 2016. Im Schnitt kämen dann auf jeden Briefwahlbezirk 1.000 Wahlbriefe.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, richtet die Stadt zwei neue Briefwahlbezirke ein. Die Zahl erhöht sich damit auf 17. Die öffentliche Auszählung ist in der Festhalle Baden-Oos vorgesehen. Zudem gibt es 44 Urnen-Wahlbezirke, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.

Nach Hasels Auskunft erfüllen bis auf eine Ausnahme alle Wahllokale die Voraussetzungen, um die Abstandsregeln einzuhalten. Einzig das Wahllokal 3 wird aus Platzgründen vom Dienstgebäude Briegelackerstraße 8 in das Stadtteilzentrum Briegelackerstraße 40 ausweichen.

Die Wähler sollen ihre eigenen Stifte mitbringen

Das zu erwartende höhere Aufkommen bei der Briefwahl erfordert auch zusätzliches Personal. Bis zu 540 Wahlhelfer sind nach Hasels Auskunft im Einsatz, das sind rund 100 mehr als vor fünf Jahren. Die Wahlleiterin räumt auf Nachfrage ein, dass es in der Corona-Pandemie teilweise nicht ganz einfach war, Helferinnen und Helfer zu finden.

Einige hätten Bedenken geäußert, andere im Alter über 60 Jahren zählten sich zur Risikogruppe. Es sei der Verwaltung aber gelungen, Ängste zu nehmen, da sie Schutzvorkehrungen treffen werde. Dazu zählen etwa Schutzmasken, Plexiglaswände, Desinfektionsmittel und Einmal-Handschuhe.

Hasel appelliert an die Wahlberechtigten, die ein Wahllokal aufsuchen wollen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Die Schriftfarbe sei egal. „Sie dürfen auch mit roter Farbe Grün oder Schwarz wählen“, scherzt Bürgermeister Kaiser. Zudem stehen an den Eingängen Wahlhelfer bereit, die den Andrang steuern sollen, um Menschen-Ansammlungen zu vermeiden.

Wie die Wahlvorstände mit Maskenverweigerern umgehen sollen, ist noch nicht ganz geklärt. Hasel betont, dieser Wahlberechtigte müsse auf jeden Fall ein Attest vorlegen. Ihm das Wahlrecht zu verweigern, sei wohl kaum möglich. Sie plädiert dafür, einen Maskenverweigerer erst dann wählen zu lassen, wenn sich kein anderer Wähler im Wahllokal aufhält.

Für Wahlplakate gibt es strenge Vorgaben

In den vergangenen Tagen ist immer wieder die Frage aufgekommen, wo Wahlwerbung der Kandidatinnen und Kandidaten erlaubt ist. Maximilian Lipp, der Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, weist darauf hin, dass diese im öffentlichen Raum nur auf den 52 viereckigen Plakatständern und auf neun größeren Flächen, die die Stadt bereitstelle, zulässig sei. Die Wahlplakatierung auf öffentlichen Flächen sei genehmigungspflichtig. „Wir müssen sicherstellen, dass alle den gleichen Zugang haben“, erläutert Lipp.

Auf privaten Flächen wie etwa Litfaßsäulen oder Buswartehäuschen hingegen sei keine Genehmigung erforderlich. „Jede Organisation kann solche Werbeflächen mieten und dort Plakate anbringen. Darauf haben wir keinen Einfluss“, betont Sozialdezernent Kaiser.

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