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Gegen Umweltbundesamt verloren

PFC-Skandal: Bühler Komposthändler scheitert endgültig vor Gericht

Der Komposthändler Vogel aus Bühl hat seinen Rechtsstreit gegen das Umweltbundesamt endgültig verloren. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sah keine Veranlassung, dem Amt strittige Formulierungen in einer Broschüre über den PFC-Skandal zu verbieten.

Franz Vogel hält seinen Kompost in der Hand.
Ende Gelände: Der Bühler Komposthändler Vogel wehrte sich jetzt erfolglos gegen eine Broschüre des Umweltbundesamtes. Foto: Foto: Julia Weller

Erneute und in dieser Sache endgültige Schlappe für die Firma Umweltpartner Vogel aus Bühl: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat jetzt in letzter Instanz den Unterlassungsanspruch gegen eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zum Thema PFC abgelehnt. Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts vom April 2021. Diesmal ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar.

Zur Vorgeschichte: Die klagende Firma steht im Verdacht, Kompost, der mit hochgiftigen Chemikalien verunreinigt war, verteilt und somit maßgeblich zur Verunreinigung von Äckern und Trinkwasser im Raum Rastatt beigetragen zu haben.

Strafrechtliche Ermittlungen waren vor Jahren schon eingestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg allerdings betrachtet das Unternehmen zumindest als Mitverursacher des Umweltskandals.

Umweltbundesamt informiert über den PFC-Skandal in einer Broschüre

Im Juni vor einem Jahr hatte das Umweltbundesamt eine kostenlose Broschüre herausgebracht, die sich mit PFC (inzwischen PFAS genannt) beschäftigt. Darin wird auch die Situation im Landkreis Rastatt geschildert. Wörtlich heißt es da: „PFAS-belasteter Papierschlamm wurde, mit Kompost vermischt, als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.“

Durch diese Formulierung sah sich die klagende Firma in ihren Rechten verletzt. Es werde, so das Argument ihrer Anwälte, der unrichtige Eindruck erweckt, die Verursachung der Verunreinigung durch den Kompost der Firma sei nicht nur möglich, sondern wissenschaftlich erwiesen. Außerdem könnten mit ein wenig Recherche zu leicht Rückschlüsse auf die Identität der Firma gezogen werden.

Verwaltungsgerichtshof befindet Verknappung für zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in seinem nun veröffentlichten Urteil anders. Darin heißt es, dass das Umweltbundesamt die Aufgabe habe, Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Bildungsstand und ihrem Interesse an Umweltthemen zu erreichen. Dabei dürfe es mit erheblichen Vereinfachungen arbeiten. Gemessen hieran stelle die von der Antragsstellerin beanstandete Formulierung eine stark verknappte und in diesem Rahmen zutreffende Zusammenfassung des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom Oktober 2017 dar.

Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass die betreffende Firma „eine PFC-Belastung auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen in Rastatt mindestens maßgeblich mitverursacht habe“.

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