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Steigende Nachfrage

Neue Vergabekriterien: Wer in Gernsbach die besten Chancen auf Bauplätze hat

Weil die Nachfrage nach Bauplätzen in Gernsbach rasant steigt, sollen nun Vergabekriterien angewandt werden. Die besten Chancen auf Grundstücke haben Familien mit Kindern, die schon in Gernsbach wohnen.

Luftbild Gernsbach Stadtmitte
Beliebter Wohnort: Weil die Nachfrage nach städtischem Bauplätzen rasant gestiegen ist, hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Montagabend neue Richtlinien zu Vergabe beschlossen. Foto: Nikolaus Hertweck

Die Nachfrage nach Bauplätzen in Gernsbach steigt rasant. Der Gemeinderat hat nun auf diese Entwicklung reagiert und einheitlichen Vergabekriterien zugestimmt. Die besten Karten haben demnach Familien mit Kindern, die bereits in Gernsbach wohnen. Bei Gleichstand zwischen mehreren Bewerbern entscheidet das Los.

Die Richtlinien zur Vergabe von städtischen Bauplätzen waren zuletzt 1995 definiert worden. Anlass war damals die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet Austraße/Friedrich-Abel-Straße. Wegen geringer Nachfrage fand das Regelwerk lange keine Anwendung.

Nachfrage nach Baugrund steigt

Mit dem Run auf den Immobilienmarkt hat sich die Situation indes verändert: Nach städtischer Auskunft übersteigt die Nachfrage für das Baugebiet „Eben II“ in Hilpertsau das Angebot bei Weitem.

Dort stehen zehn Baugrundstücke zur Verfügung. „Eine gerechte Vergabe kann daher nur unter Anwendung von Richtlinien erfolgen“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Bewerber können ihr Interesse bei der Bauverwaltung in der Igelbachstraße 11 hinterlegen und müssen in einem Fragebogen Angaben zu ihren Lebensumständen machen. Die Auswahlkriterien sind durch ein Punktesystem gewichtet. Wer die höchste Punktzahl erreicht, erhält das Erstauswahlrecht für die Grundstücke. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los über die Reihenfolge beim Auswahlrecht.

Gernsbach ist für junge Menschen attraktiv.
Uwe Meyer, FBVG-Sprecher

Die besten Chancen haben verheiratete Paare (zehn Punkte) mit kleinen Kindern (maximal 60 Punkte), die bereits in Gernsbach wohnen (maximal 20 Punkte) und arbeiten (maximal 20 Punkte).

Auch wer zu einem früheren Zeitpunkt in der Stadt gemeldet war, kann punkten. Ehrenamtliche und Menschen ohne Wohneigentum erhalten weitere Punkte. Anhand der persönlichen Angaben wertet die Stadtverwaltung nach Fristablauf die Bewerbungen aus.

Kein Kinderbonus geplant

„Ein Katalog von sozialen und ortsbezogenen Vergabekriterien gewährleistet eine ausgewogene und gerechte Vergabe“, heißt es aus dem Rathaus. Eine Einschränkung gibt es: Die Kriterien mit Ortsbezug dürfen höchstens die Hälfte der Gesamtpunktzahl ausmachen.

So soll sichergestellt werden, dass die Bewohnerstruktur in den Stadtteilen stabil bleibt – gleichzeitig aber auch Auswärtige eine reelle Chance auf einen Bauplatz haben.

Eine Reduzierung des Kaufpreises, etwa durch einen Kinderbonus, ist laut der Verwaltung nicht vorgesehen: „Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung darf die Stadt Grundstücke nur zum vollen Wert verkaufen.“

Wir brauchen eine gerechte und transparente Vergabe.
Christine Winkelhorst, CDU-Rätin

Überwiegend Zustimmung kam von den Fraktionen. „Gernsbach ist bei jungen Menschen attraktiv“, sagte FBVG-Sprecher Uwe Meyer. Er höre oft in seinem Umfeld, dass Grundstücke gesucht würden. Angesichts des steigenden Bedarfs sei die Anwendung der Kriterien wichtig.

Räte kritisieren Ungleichbehandlung

„Wir brauchen eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Vergabe“, betonte auch Christine Winkelhorst (CDU). Allerdings kritisierte CDU-Sprecherin Frauke Jung, dass Verheiratete gegenüber alleinerziehenden Müttern beim Punktesystem im Vorteil seien.

Auch Irene Schneid-Horn, Sprecherin der SPD-Fraktion, sprach sich dafür aus, dass Alleinerziehende einen Punktebonus erhalten. Konsens war schließlich, dass auch sie mit zehn Punkten bedacht werden.

Birgit Gerhard-Hentschel (Grüne) störte sich daran, dass kleinere Kinder (unter sechs Jahren) bei der Bewertung stärker ins Gewicht fallen als ältere und schlug einheitlich 15 Punkte pro Kind vor. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

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