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Abstimmung am 7. Mai

Bürgerentscheid zum Zentralklinikum in Rastatt: Frage stiftet Verwirrung

Die Rastatter entscheiden am 7. Mai darüber, ob das geplante Zentralklinikum am Münchfeldsee gebaut werden darf. Wer dafür ist, muss mit „Nein“ stimmen. Das liegt an der Fragestellung des Bürgerentscheids.

Ein Werbeplakat der Stadt Rastatt für den Bürgerentscheid zum Zentralklinikum Mittelbaden.
Nein, ich will: Die Stadtverwaltung wirbt mit Plakaten für ihre Sichtweise, die beim Bürgerentscheid ein „Nein“ erfordert. Foto: Hans-Jürgen Collet

Nein bedeutet ja: Wer beim Bürgerentscheid zum Zentralklinikum am Münchfeldsee am 7. Mai sein Kreuz setzt, muss um die Ecke denken. Die Fragestellung sorgt schon im Vorfeld für Diskussionen und Verwirrung. Zurück geht sie auf die Bürgerinitiative, die den Entscheid mit ihrer Unterschriftensammlung herbeigeführt hat.

Die Frage auf dem Wahlzettel lautet: „Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort ,Am Münchfeldsee’ zum Bau eines Klinikums?“ Darunter sind die Nummern der drei Flurstücke aufgelistet, auf denen das Klinikum entstehen soll.

Nein bedeutet ein Ja zum Standort Münchfeldsee

Das bedeutet: Wer für den Bau des Zentralklinikums am Münchfeldsee ist, muss nach dem Prinzip der doppelten Verneinung mit „Nein“ stimmen. Die Stadtverwaltung hat darauf reagiert und in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur eine Kampagne entwickelt, deren Slogan lautet „Nein, ich will“.

Es bedeutet aber auch: Wer das Anliegen der Bürgerinitiative (BI) „Für den südlichen Stadteingang (Merzeau)“ unterstützt, stimmt mit „Ja“. Den Ursprung der Fragestellung hat die BI entwickelt. Werner Feldmann, einer der führenden Köpfe der Initiative, sagt: „Wir wollten natürlich eine Frage, die mit ,Ja’ zu beantworten ist, wenn man für unseren Vorschlag ist.“

Ursprünglich habe sich die BI das auch simpler vorgestellt. Am Anfang dachten die Mitglieder laut Feldmann an die Frage: „Soll die Klinik auf Merzeau gebaut werden?“ Doch mit dieser Formulierung hätte die BI keine Chance gehabt, den Bürgerentscheid durchzusetzen.

Bürgerentscheide sind nur zu Themen zulässig, die in der Entscheidungsgewalt des Gemeinderats liegen. Über den Standort des Zentralklinikums entscheidet der Bauherr: das Klinikum Mittelbaden. Dessen Träger sind der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden. Dementsprechend fielen die bisherigen Beschlüsse im Kreistag Rastatt und im Gemeinderat Baden-Baden.

Bürgerentscheid über Standort Merzeau ist nicht möglich

Der Gemeinderat Rastatt hatte lediglich entschieden, dass sich die Stadt mit zwei Grundstücken als Klinik-Standort bewirbt: Münchfeldsee und Merzeau. Bei der Auswahl hat er nichts zu melden. Dementsprechend wäre ein Bürgerentscheid darüber nicht zulässig.

Das bestätigt auch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Aus Sicht von Pressesprecherin Irene Feilhauer wäre die Frage „Sind Sie für (oder gegen) den Klinikum Neubau am Standort X“ zwar „semantisch vorzugswürdig“. Sie wäre aber nicht nur rechtlich falsch, sondern suggeriere „eine Entscheidungskompetenz der Rastatter Bürgerschaft, die schlicht nicht existiert“.

Nach unserem Verständnis müsste ein ,Ja’ erfolgen.
Heike Dießelberg, Pressesprecherin Stadt Rastatt

Auch Feldmann sagt: „Wir haben gelernt, dass wir diese Frage gar nicht stellen können.“ Die BI habe daraufhin die Variante mit dem Bebauungsplan entwickelt. Auch diese sah im Ursprung noch ein wenig anders aus als die finale Version. Zum Beispiel fehlte der Verweis auf die Flurstücke. Diese Präzisierungen forderte die Stadtverwaltung ein.

Anstatt um solche Details zu diskutieren, hätten die Verantwortlichen im Rathaus lieber das ganze Fragen-Prinzip umgekehrt. Verwaltung und Gemeinderat haben sich in einem Positionspapier für den Standort Münchfeldsee ausgesprochen. Aus ihrer Perspektive stünde ein „Ja“ also besser für die Zustimmung zum Klinik-Standort Münchfeldsee. Die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg sagt dementsprechend: „Nach unserem Verständnis müsste ein ,Ja’ erfolgen.“

Dies habe die Verwaltung mit der BI auch thematisiert. Deren Vertreter hätten aber auf ihre Position beharrt. Feldmann sagt: „Wir sind gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. Das ist unsere Fragestellung. Das ist unser Ziel“.

Umgekehrt hatten Verwaltung und Gemeinderat laut Dießelberg kein Recht, die Fragestellung eigenmächtig umzuformulieren. Glücklich mit der Endfassung seien die städtischen Vertreter nicht: „Uns ist bewusst, dass die Frage durchaus für Verwirrung bei der Bevölkerung sorgt.“

Stadt Rastatt lässt Erläuterung auf Stimmzettel drucken

Allerdings hat die Verwaltung das Recht, eine Erläuterung auf dem Stimmzettel abzudrucken. Davon macht sie Gebrauch. Zu den beiden Antwort-Möglichkeiten findet sich am 7. Mai der Zusatz, was die Antworten bedeuten: „JA: Ich bin gegen den Bau eines Zentralklinikums am Standort ,Am Münchfeldsee.“ Sowie: „NEIN: Ich bin für den Bau eines Zentralklinikums am Standort ,Am Münchfeldsee.“

Aus städtischer Sicht ist diese Erläuterung laut Dießelberg „wichtig und richtig“. Sie verdeutliche die „sehr kompliziert gestellte Frage“ und vermittle „in einfachen Worten, worum es bei der Abstimmung geht“.

Feldmann verteidigt die Formulierung. Die BI habe den Bürgerentscheid initiiert. „Damit haben wir auch das Recht, die Frage in unserem Sinne zu stellen.“ Das sei der Initiative nicht vorzuwerfen.

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