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Bürgerentscheid am 7. Mai

Fragen und Antworten: Warum nur die Rastatter über das Zentralklinikum abstimmen

Das Prozedere des Bürgerentscheids zum Zentralklinikum am 7. Mai in Rastatt steht fest. Wahlberechtigt sind rund 38.000 Einwohner ab 16 Jahren. Im Vergleich zu vergangenen Wahlen gibt es Unterschiede im Detail.

Ein Plakat zum Bürgerentscheid am 7. Mai über das Zentralklinikum Mittelbaden in Rastatt.
Bürgerentscheid zum Zentralklinikum: Am 7. Mai entscheiden die Wahlberechtigten in Rastatt drüber, ob das neue Krankenhaus am Münchfeldsee gebaut werden kann. Foto: Hans-Jürgen Collet

Die Rastatter tragen am 7. Mai eine große Verantwortung. Sie entscheiden über eine Frage, die Auswirkungen auf die medizinische Versorgung von ganz Mittelbaden haben wird: Kann das geplante Zentralklinikum am Münchfeldsee gebaut werden?

Bürgerentscheid in Rastatt: Stadt hält sich bei der Werbung nicht an die Vorgaben

Die Bürgerinitiative „Für den südlichen Stadteingang (Merzeau)“ hat mit einer Unterschriftensammlung einen Bürgerentscheid herbeigeführt. Die Stadtverwaltung hat nun bekanntgegeben, wie die Abstimmung abläuft. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie lautet die Frage auf dem Stimmzettel?

Die Frage lautet: „Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort ,Am Münchfeldsee’ für den Bau eines Klinikums“? Diese Formulierung hat teilweise für Verwirrung gesorgt und eine Debatte ausgelöst. Die Stadtverwaltung lässt deshalb eine Erläuterung auf den Stimmzettel drucken: „Ja“ bedeutet: Ich bin gegen den Bau eines Klinikums am Standort „Am Münchfeldsee“. „Nein“ bedeutet: Ich bin für den Bau eines Klinikums am Standort „Am Münchfeldsee“.

Wer darf abstimmen?

Das Zentralklinikum wäre zwar für ganz Mittelbaden zuständig. Beim Bürgerentscheid abstimmen dürfen aber nur die Wahlberechtigten in Rastatt. Das liegt daran, dass in Baden-Württemberg Bürgerentscheide nur zu Fragen zulässig sind, für die ein Gemeinderat zuständig ist. Sie sind also ein Instrument auf kommunaler Ebene. Der Gemeinderat Rastatt ist zwar nicht für den Bau des Zentralklinikums zuständig, wohl aber für einen Bebauungsplan. Wahlberechtigt ist dieselbe Gruppe wie bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Rastatt wohnen. Das sind ungefähr 38.000 Personen.

Wann und wo können die Rastatter abstimmen?

Die Abstimmung beim Bürgerentscheid läuft genauso ab wie zum Beispiel von den zurückliegenden Landtags- und Bundestagswahlen gewohnt. Im Stadtgebiet sind 28 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wann gibt es die Wahlbenachrichtigungen?

Die Wahlbenachrichtigungen werden nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit versandt. Wer bis zum 16. April keine Post erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens Freitag, 21. April, 12.30 Uhr, mit dem Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 oder den Ortsverwaltungen in Verbindung setzen.

Handelt es sich um dieselben Wahllokale wie bei der Bundestagswahl?

Nicht ganz. Anders als bei der Bundestagswahl stimmen die Bürger des Wahlbezirks „007-03 Mitte/Nord“ beim Bürgerentscheid nicht in der Anne-Frank-Schule ab, sondern in den Räumlichkeiten der Technischen Betriebe, Plittersdorfer Straße 1. Darüber hinaus steht im Münchfeld ein zusätzlicher Wahlbezirk zur Verfügung. Alle Wahllokale für das Münchfeld und die Münchfeldsiedlung befinden sich in der Turnhalle der Carl-Schurz-Schule in der Sandweierer Straße 1. Welches Wahllokal für einen zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Ist auch Briefwahl möglich?

Ja. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Unterlagen online über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de anfordern. Briefwahlunterlagen können außerdem schriftlich beantragt werden. Dafür findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code. Die Verwaltung verschickt Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post. Da das einige Tage dauern kann, empfiehlt sie, den Antrag frühzeitig zu stellen. Der Wahlbrief muss dem Wahlamt der Stadt Rastatt am 7. Mai um 18 Uhr vorliegen. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 5. Mai, im Bürgerbüro oder bei den Ortsverwaltungen anzufordern.

Wie können blinde Personen abstimmen?

Damit blinde und sehbehinderte Bürger ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, stellt die Stadt Rastatt Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Alle Personen, die Blindenhilfeleistungen über den Landkreis Rastatt beziehen, erhalten diese automatisch per Post. Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Rastatt, Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung, E-Mail: m.schmidt@landkreis-rastatt.de oder Telefon: (07222) 381 2106.

An wen kann ich mich wenden, wenn etwas unklar ist?

Fragen zur Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros telefonisch unter (07222) 9727110 oder per E-Mail an buergerbuero@rastatt.de. Das Bürgerbüro ist montags, dienstags, und donnerstags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr besetzt, mittwochs von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr.

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