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Windräder

Bei der Windkraft im Enzkreis geht es voran – aber nicht überall

In Langenbrand und Waldrennach sind die Hürden für den Bau von Windrädern beseitigt. In Engelsbrand und Büchenbronn schwelt der Streit dagegen weiter.

Der Funkturm in Langenbrand
Etwa einen Kilometer vom Langenbrander Funkturm entfernt im Wald sind die zunächst vier Windkraftanlagen geplant. Foto: Heinz Richter

Bei der Windkraft im Enzkreis geht es in einem Fall voran, im anderen ist der Fortgang noch offen. In beiden Fällen spielt der Teilflächennutzungsplan Windkraft der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg-Engelsbrand eine nicht unerhebliche Rolle.

Für die Baywa r.e. sind die Hürden für zunächst vier Windkraftanlagen auf dem 130 Hektar großen Gebiet Hirschgarten auf den Gemarkungen Neuenbürg-Waldrennach und Schömberg-Langenbrand im Kreis Calw beseitigt. Die Firma rechnet im Spätsommer mit einer Genehmigung.

Noch keinen Termin nannte der Enzkreis auf BNN-Anfrage. Noch sei der Teilflächennutzungsplan von Neuenbürg und Engelsbrand nicht rechtswirksam.

Seit 28. Mai und noch bis zum 9. Juli liegt der Plan öffentlich zur Einsicht aus. Nach den Sommerferien soll der Satzungsbeschluss gefasst und der Plan dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Langer Weg zur Genehmigung der Windrädern in Langenbrand und Waldrennach

Der Weg zu dieser Genehmigung war lang und holprig. Am 15. Januar 2019 reichte die BayWa den Antrag zur Genehmigung von Windkraftanlagen beim Landratsamt Enzkreis ein.

Das hatte das Regierungspräsidium davor als Genehmigungsbehörde bestimmt. Im September fand dann in Langenbrand nach der Auslegung der Pläne der öffentliche Erörterungstermin statt.

Damals waren noch fünf Windenergieanlagen von der Baywa mit einer Gesamthöhe von 238,5 Metern und einer Gesamtleistung von 22,5 Megawatt geplant. 70 Privatpersonen und zwei Naturschutzverbände nahmen Stellung.

Beteiligt waren 40 sogenannte Träger öffentlicher Belange, wie Gemeinden und Ämter, sowie 25 Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.

Schömberg und Neuenbürg lehnten Windräder zunächst ab

Der Stand damals: Schömberg und Neuenbürg lehnten die Anlagen ab. Neuenbürg beantragte und bekam eine Aussetzung des Verfahrens vom Enzkreis genehmigt mit der Begründung, der Teilflächennutzungsplan Windenergie benötige noch mehr Zeit.

Zwischen Schömberg und der Baywa herrschte lange Zeit Funkstille.

Aber in diesem Mai änderte sich alles zum Guten für die Baywa. Der Gemeinderat Schömberg stimmte den Plänen des Unternehmens zu, das zuvor von den fünf Windenergieanlagen auf eine verzichtete.

Die Anlagen vom Typ Nordex N149 mit jeweils 4,5 Megawatt Leistung sollen unverändert auf dem Gebiet der Gemeinde Schömberg, Gemarkung Langenbrand, mit einer Windenergieanlage sowie der Stadt Neuenbürg, Gemarkung Waldrennach, mit drei Anlagen entstehen. Die Anlage, die am dichtesten Richtung Schömberg stand, wurde aus der Planung entfernt.

In einem zweiten Bauabschnitt sollen östlich des bisherigen Planungsgebietes drei weitere Windenergieanlagen im Gemeindegebiet von Schömberg errichtet werden.

Das entspricht dem städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Schömberg. Der zweite Bauabschnitt soll nach bereits laufenden Untersuchungen im Frühjahr 2022 beantragt werden.

Die Baywa rechnet damit, dass Mitte September der Teilflächennutzungsplan von Neuenbürg/Engelsbrand rechtskräftig wird. Die Windräder werden alle auf Flächen des Forstes Baden-Württemberg stehen.

Ähnlich ist es mit den zwei geplanten Windkraftanlagen der Firma Juwi auf dem Sauberg zwischen Engelsbrand und dem Pforzheimer Stadtteil Büchenbronn.

Auch diese sind auf Flächen des Forstes Baden-Württemberg geplant. Aber hier steht im Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg/Engelsbrand, dass Windkraft erst ab einer Mindestgröße von 50 Hektar möglich ist.

Engelsbrand spricht sich gegen Windräder aus

Das dortige Gebiet weist 43 Hektar aus und ist nicht für Windkraft vorgesehen. Zudem spricht sich Engelsbrand gegen die Anlagen aus unter dem Label „Schutzgut Landschaftsbild und Erholung“ – und verweist auf den in der Nähe befindlichen Aussichtsturm von 1883 auf der Büchenbronner Höhe.

Ob Kommunen und Unternehmen in diesem Streit auf harte Bandagen verzichten, ist fraglich. Die Firma Juwi hat ihren Genehmigungsantrag bereits vollständig am 16. Juni 2020 eingereicht.

Der Teilflächennutzungsplan mit dieser markanten Änderung wurde aber erst am 18. August 2020 öffentlich ausgelegt.

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