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Christmettte mit Anmeldung

Die Kirchengemeinden in Baden-Württemberg handhaben ihre Weihnachtsgottesdienste sehr unterschiedlich

Sichere Weihnachtsgottesdienste stehen für die beiden großen Kirchen im Südwesten im Mittelpunkt. Allerdings gelten für die Weihnachtsgottesdienste keine Zugangsbeschränkungen. In den meisten Gemeinden wird deshalb um Voranmeldung gebeten.

Kirchenbesucher nehmen in der Leonardskirche an einem öffentlichen Segnungsgottesdienst teil. (zu dpa: «Anmeldepflicht und Gesangsverbot - Kirchen planen für Weihnachten um») +++ dpa-Bildfunk +++
Zum Gottesdienst bitte anmelden: Zu Weihnachten bleibt es den Kirchengemeinden selbst überlassen ob oder wie sie die Zugänge regeln. Deshalb gibt es in diesem Jahr zu Weihnachten sehr viele unterschiedliche Gottesdienstformen. Foto: Foto: Christoph Schmidt picture alliance/dpa

„Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“ heißt eines der bekanntesten Adventslieder. Für die beiden großen Kirchen im Südwesten gilt diese Einladung zu Weihnachten trotz Pandemie. Egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – jeder soll zum Fest die Möglichkeit zum Kirchenbesuch bekommen. Getreu dem Bibel-Motto: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.“

Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gibt dies trotz geltender Alarmstufe II auch her. Um die Religionsfreiheit zu gewährleisten, sieht sie für Gottesdienste schon seit Monaten lediglich Mengen-, aber keine Zugangsbeschränkungen vor.

Auch für die Weihnachtsfeiertage wird es laut Sozialministerium keine Sonderauflagen geben. Für Krippenspiele, Weihnachtsvespern, Christmetten und Festgottesdienste gelten allerdings wie bisher auch strenge Abstands-, Masken- und Hygienevorschriften.

Den Gemeinden bleibt die Umsetzung selbst überlassen

Wie Hygiene- und Zugangskonzepte umgesetzt werden, bleibt den einzelnen Kirchengemeinden aber selbst überlassen. Deshalb gibt es in unserer Region auch keine einheitlichen Regeln. Damit es in den Kirchenbänken nicht zu eng wird, verlangen manche Seelsorge-Einheiten zu bestimmten Veranstaltungen eine vorherige Anmeldung.

Vor allem für jene Feiern, die von besonders vielen Menschen besucht werden, wie Christmetten, Krippenspiele oder Familiengottesdienste. Vereinzelt verlangen einige wenige evangelische Gemeinden auch die Vorlage eines gültigen Corona-Tests.

Zum Themendienst-Bericht vom 9. Dezember 2020: Gottesdienst aus der Distanz: Angesichts der Corona-Pandemie haben sich viele Kirchen Alternativen zum Besuch des Gotteshauses überlegt.
Gottesdienst aus der Distanz: Angesichts der Corona-Pandemie haben sich viele Kirchen Alternativen zum Besuch des Gotteshauses überlegt. Foto: Foto: Markus Scholz picture alliance/dpa

Dass die Besucherzahl begrenzt werden muss, ist klar, aber wie oder auf welchen Kreis, dazu machten im Vorfeld von Weihnachten weder die Evangelische Landeskirche Baden noch das Erzbistum Freiburg Vorgaben.

„Zu einem Gottesdienst können nur so viele Personen zugelassen werden, wie es mit einem einzuhaltenden Abstand von eineinhalb Metern zwischen den Personen beziehungsweise zwischen den nicht zu trennenden Familien möglich ist“, heißt es dazu auf der Homepage des Erzbistums in Freiburg. Bei den Katholiken gilt durchgängig „Null-G“.

Für Evangelischen Gemeinden gilt 2G nur dann, wenn es auch ein freies Angebot gibt

Die Evangelische Landeskirche Baden beruft sich ebenfalls auf die Landesverordnung. „Das bedeutet, dass Gemeinden ihre Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen oder mit 2G plus feiern können“, erklärt Markus Mickein, der Pressesprecher des evangelischen Dekanats in Karlsruhe.

Einzelne Kirchengemeinden wollten doch eine 2G-Beschränkung einführen. Dies ist in Bereich der Landeskirche Baden aber nur erlaubt, wenn es gleichzeitig in der Nähe einen Weihnachtsgottesdienst ohne 2G-Beschränkung gibt.

„Der Kirchenbezirk Karlsruhe hat sich darauf verständigt, dass mindestens ein Gottesdienst ohne Zugangsbeschränkung innerhalb einer Region angeboten werden soll, so dass jeder Interessierte auch die Möglichkeit erhält, einen Gottesdienst an Heiligabend und Weihnachten ohne Zugangsbeschränkungen in Präsenz besuchen zu können“, so Markus Mickein.

Diese sollten dann in speziell dafür geeigneten Kirchen angeboten werden. Laut Mickein mit „Mindesthöhe fünf Meter und guten Möglichkeiten für Belüftung“.

Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh hatte die Null-G-Regelung zuletzt gegenüber unserer Redaktion verteidigt. Es gehe auch um möglichst geringe Hürden für die Gottesdienstbesucher. Zudem hätten sich die Sicherheitskonzepte im Vorjahr bewährt.

Alternative Angebote wie Live-Stream oder Open-Air

Wem der Gang in die Kirche an Heiligabend und den Feiertagen danach zu unsicher ist, für den gibt es auch zahlreiche Alternativangebote.

Die reichen von Open-Air-Gottesdiensten am Lagerfeuer im Pfarrgarten über Livestreams im Internet bis hin zu sehr ausgefallenen Angeboten. Die evangelische Kirche in Niefern-Öschelbronn plant zum Beispiel einen Traktor-Gottesdienst. Der Pfarrer fährt an Heiligabend mehrere Stationen an und predigt vom Anhänger aus. Die Angebote sind auf den Webseiten der Gemeinden zu finden.

Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh hat seine Weihnachtsbotschaft per Video bereits aufgenommen. Auf der Landessternwarte und im Haus der Astronomie in Heidelberg schauen ein Lehrer für Physik und Astronomie und der Landesbischof auf die außergewöhnliche Sternenkonstellation vor 2.000 Jahren. Die Botschaft findet sich bereits ab dem 20. Dezember im Youtube-Kanal der Landeskirche.

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