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Urteil aus Mannheim

Karlsruhe darf Corona-„Spaziergänge“ verbieten: Verwaltungsgerichtshof bestätigt die städtische Linie

Das Verbot von sogenannten „Spaziergängen“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Karlsruhe hat einer juristischen Überprüfung standgehalten. In zweiter Instanz setzte sich die Stadtverwaltung durch. Vor gut einer Woche hatte das Karlsruher Verwaltungsgericht anders geurteilt.

Menschen ziehen bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung durch Stuttgart. +++ dpa-Bildfunk +++
Nicht erlaubt: Die Stadt Karlsruhe darf unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Politik weiterhin präventiv verbieten. Das hat das VGH Mannheim in zweiter Instanz entschieden. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Stadt Karlsruhe darf sogenannte Corona-„Spaziergänge“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen weiterhin verbieten. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag entschieden.

Die Richter kassierten damit den gegenteiligen Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgerichts vom 27. Januar.

Der VGH folgte der Argumentation der Stadtverwaltung, die am 19. Dezember 2021 ein präventives Verbot von unangemeldeten „Spaziergängen“ als Protest gegen die Corona-Politik ausgesprochen hatte.

VGH hält Verbot sogenannter „Spaziergänge“ wegen Infektionsschutz für angemessen

Die Stadt habe davon ausgehen dürfen, dass die Maskenpflicht beziehungsweise das Abstandsgebot „nicht nur vereinzelt nicht eingehalten würden“, begründen die Richter ihren Beschluss. Das führe gerade in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie zu „ganz erheblichen“ Ansteckungsgefahren, die das Verbot unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in einer Großstadt wie Karlsruhe rechtfertigten.

Das Karlsruher Verwaltungsgericht war vor gut einer Woche zu einem anderen Urteil gelangt. Die Richter erklärten das Verbot der „Spaziergänge“ für ungültig. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags „planmäßig unangemeldete Veranstaltungen“ stattfinden.

Daher sei sie in der Lage, sich angemessen darauf vorzubereiten und „adäquate Polizeikapazitäten“ vorzuhalten. Erfahrungen zeigten, dass eine „nennenswerte Anzahl von Teilnehmern die Abstände eingehalten habe“ oder nach Hinweisen die Masken- und Abstandsregeln beachtet habe.

Die Richter beriefen sich unter anderem auf Polizeimeldungen, die belegten, dass „nicht regelmäßig gegen Hygienevorschriften verstoßen worden“ sei.

Mannheimer Richter sehen erhebliche Unterschiede zu angemeldeten Veranstaltungen

Dieser Argumentation wollten die Mannheimer Richter nicht folgen. Aus ihrer Sicht unterscheide sich die Gefahrenbeurteilung zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen erheblich, „weil bei ersteren im Vorfeld Kooperationsgespräche stattfänden und ein Hygienekonzept erstellt werden könne“.

Zudem sei es durch direkte Ansprechpartner wie Versammlungsleiter und Ordner wahrscheinlicher, dass die Corona-Schutzbestimmungen eingehalten würden. Eine Auflösung der „Spaziergänge“ bei Verstößen sei nicht genauso effektiv wie das präventive Verbot. „Die erhöhten Ansteckungsgefahren wären bereits eingetreten“, heißt es in der Stellungnahme des VGH.

Die Stadt Karlsruhe hatte ihre Allgemeinverfügung zum Verbot der „Spaziergänge“ am 31. Januar verlängert, vorerst bis zum 14. Februar. Im Dezember war ein erster Versuch gescheitert, das Verbot gerichtlich zu kippen. Die dritte Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichtshofs hatte am 21. Dezember 2021 einen Antrag auf sogenannten Eilrechtsschutz abgelehnt und das Verbot bestätigt.

Beschluss des VGH zum „Spaziergang“-Verbot ist rechtskräftig

Gut einen Monat später war ein anderer Antragsteller erneut den Weg vor das Karlsruher Verwaltungsgericht gegangen. Die vierte Kammer gab ihm Recht. Er müsse sich zunächst nicht an die Allgemeinverfügung halten, heißt es in der Pressemitteilung.

Bereits am 28. Januar kündigte Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) an, dass die Stadt den Richterspruch nicht akzeptieren wolle und beim Mannheimer VGH Beschwerde dagegen einlegen wird. Der aktuelle Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Zuletzt gab es in Karlsruhe keine unangemeldeten „Spaziergänge“ mehr. An den vergangenen beiden Montagen zogen jeweils mehrere Hundert Kritiker der Corona-Politik angemeldet durch die Karlsruher City. Auch für den kommenden Montag ist eine Demonstration angekündigt.

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