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Empörte Eltern vermuten politisch motivierte Entscheidung

Neuer Coronafall an Handelslehranstalt Bühl: Keine Quarantäne für Schüler und Lehrer

Eltern sind entsetzt: Das Gesundheitsamt Rastatt hat offensichtlich seine Strategie bei Corona-Ausbrüchen in Schulen geändert. Wurden vor einigen Wochen noch alle Schüler und Lehrer, die Kontakt zum Infizierten hatten, in Quarantäne geschickt, wird in der Handelslehranstalt Bühl jetzt auf diese Maßnahme verzichtet.

Handelslehranstalt Bühl
Neuer Coronafall: An der Handelslehranstalt Bühl wurde nach einem positiven Test nur der betroffene Schüler heimgeschickt. Für Mitschüler und Lehrer, mit denen er Kontakt hatte, hat das Gesundheitsamt Rastatt keine Quarantäne angeordnet. Foto: Ulrich Coenen

Nach einem neuen Coronafall in der Handelslehranstalt Bühl hat das Gesundheitsamt Rastatt nur den positiv getesteten Oberstufenschüler nach Hause geschickt. Für seine Mitschüler in den verschiedenen Kursen und die unterrichtenden Lehrer gab es keine Quarantäne.

Besorgte Eltern haben sich an diese Redaktion gewandt. „Der am Samstag positiv getestete Schüler ist - kaum zu glauben - am Donnerstag wieder in der Schule“, berichtet eine Mutter.

Reicht das, um die Gesundheit zu schützen?

Die Eltern haben erhebliche Zweifel, ob diese Regelung zum Schutz der Gesundheit ausreichend ist. „Die Kinder sitzen mit Mundschutz mit 30 bis 32 Schülern teilweise von 7 bis 17 Uhr in einer Klasse“, berichtet eine Mutter. „Manche tragen tagelang denselben Mundschutz. In den Pausen bleiben sie zum Essen und Trinken ohne Mundschutz in den Klassenräumen. Die Lüftungsempfehlung wird oft nicht eingehalten, auch vergessen.“

Die Eltern wurden in einem Rundschreiben informiert: „Auf Grund der Einhaltung der Corona-Verordnung (Tragen des Mund-Nasen-Schutzes) bestanden keine engen Kontakte“, heißt es darin. „Eine Quarantäne wird für Ihr Kind nicht angeordnet. Ihr Kind kann die Schule weiterhin besuchen. Bitte informieren Sie bei Auftreten von Symptomen (Fieber über 38 Grad Celsius, trockenem Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns sowie Durchfall) Ihren Haus- oder Kinderarzt.“ Für die Schüler gab es einen ähnlichen Rundbrief, in dem es heißt: „Es besteht keine Gefahr.“

In den Schulen wird unzureichend geschützt.
Mutter eines Schülers der HLA

Viele Eltern reagieren empört. Sie werfen den Verantwortlichen eine politische Entscheidung vor, um die statistischen Fallzahlen in den Schulen niedrig zu halten. „Alle Studenten sind seit März im Homeoffice, mein Mann seit April“, erklärt eine Mutter.

„In den Schulen wird unzureichend geschützt. Auch Kinder sind Risikogruppen zugehörig, müssen aber zur Schule, da zurzeit zwei Klausuren pro Woche geschrieben werden. Sogar zum Sportunterricht müssen die Schüler, da Noten gemacht werden.“ Dort würden die Schüler keine Masken tragen. Für die Lehrer sei der Schutz nicht besser, keiner habe eine FFP2 Maske bekommen.

Benjamin Wedewart, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landratsamt Rastatt, erklärte gegenüber dieser Redaktion, dass nach einem Coronafall nicht grundsätzlich alle Schüler einer Klasse und eines Kurses in Quarantäne müssen.

Vier Gründe, warum das Gesundheitsamt anders entscheiden kann

Er nannte insgesamt vier Gründe, die es erlauben, von dieser Regelung abzuweichen: „Der Klassenraum muss groß genug sein, der Abstand zwischen den Schülern ausreichend, alle müssen einen Mund-Nasenschutz tragen und es müssen ausreichen Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sein.“ Wedewart berichtet, dass es keine allgemeingültigen Aussagen des baden-württembergischen Sozialministeriums und des Landesgesundheitsamtes gebe. Deshalb müssten die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden.

Zu Beginn der zweiten Welle der Pandemie reagierten die Gesundheitsämter noch sehr viel restriktiver. Bereits im September gab es an der Handelslehranstalt den ersten Coronafall an einer Bühler Schule. Die Bachschloss-Schule und die Gewerbeschule folgten.

Im September und Oktober war Quarantäne Pflicht

Mitte Oktober waren deshalb mehrere Dutzend Schüler und mehr als 15 Lehrer für jeweils zwei Wochen in Quarantäne, nur weil sie Kontakt zu positiv getesteten Schülern hatten. Die Lehrer durften trotz eines negativen Tests nicht vor Ablauf der zwei Wochen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Mittlerweile sind neue Fälle an Bühler Schulen fast an der Tagesordnung.

Wir handeln nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes.
Michael Lebfromm, Schulleiter

Wedewart verweist, darauf, dass mit Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 in Kraft getreten ist. Damit wurde für Schüler in weiterführenden Schulen im Unterricht der Mund-Nasen-Schutz verbindlich. Der war im September noch nicht Pflicht. Von diesen Masken erwartet das Gesundheitsamt einen Schutz vor dem Virus.

Michael Lebfromm, der Leiter der Handelslehranstalt Bühl, bestätigt: „Die Eltern machen sich Sorgen. Ich wende mich in solchen Fällen an das Gesundheitsamt Rastatt. Weil der betroffene Schüler in einem anderen Landkreis wohnt, wurde auch dieses Gesundheitsamt eingeschaltet. Schulen können keine Schüler in Quarantäne schicken. Wir handeln nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes.“

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