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BNN-Liveticker ab 17 Uhr

Die wichtigsten Fragen rund um die OB-Wahl in Gaggenau im Überblick

Am Sonntag wird der Oberbürgermeister gewählt: Die wichtigsten Fragen rund um den Wahltag im Überblick. Die BNN tickern am Wahlabend live ab 17 Uhr.

Hand wirf Zettel in Wahlurne
Jede Stimem zählt: Am 2. April sind mehr als 23.300 Gaggenauer zur Wahl des Oberbürgermeister aufgerufen. Foto: Jan Woitas/dpa

Nun ist es bald soweit: Am Sonntag, 2. April, haben die Gaggenauer die Möglichkeit, mitzubestimmen, wer die Stadt in den nächsten acht Jahren als Oberbürgermeister leiten wird. Im Folgenden gibt es die wichtigsten Informationen zum Wahlsonntag im Überblick.

Zur Wahl stehen vier Kandidaten: Amtsinhaber Christof Florus, Metallbauer Sven Kimmig, Bürgermeister Michael Pfeiffer und Friseurmeister Savas Turanci. Sie alle sind parteilos.

Wo und wie kann man bei der Gaggenauer OB-Wahl wählen?

Die insgesamt 18 Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt weist darauf hin, dass alle Wahllokale rollstuhlgerecht sind. In der Kernstadt sind Wahllokale in der Hans-Thoma-Schule/Turnhalle sowie im Rathaus.

Weitere Wahllokale befinden sich in der Festhalle Bad Rotenfels, in der Merkurhalle Ottenau, in der Flößerhalle Hörden, in der Schulsporthalle Selbach, im Vereinsheim Sulzbach, in der Wiesentalhalle Michelbach, in der Eichelberghalle Oberweier sowie in der Mahlberghalle Freiolsheim.

Merkurhalle in Gaggenau-Ottenau
In der Merkurhalle in Gaggenau-Ottenau wird eins der 18 Wahllokale sein. Foto: Joachim Kocher

Zudem gibt es noch zehn Briefwahlbezirke, die die rund 3.800 Briefwahlunterlagen prüfen und auszählen. Rund 200 Wahlhelfer sind laut städtischen Angaben im Einsatz.

Was können Gaggenauer Wähler bei Krankheit oder Verhinderung tun?

Wer am Wochenende erkrankt oder verhindert ist, kann trotzdem wählen. Und zwar per Briefwahl. Sie kann laut Stadt direkt im Bürgerbüro beantragt werden. Es hat am Freitag bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag bis 12 Uhr. Für Fragen ist es telefonisch unter (0 72 25) 96 26 10 telefonisch zu erreichen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wie die Stadtverwaltung erklärt. Die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist bis Sonntagabend 18 Uhr im Rathaus noch möglich.

Wann steht das Ergebnis der Gaggenauer OB-Wahl fest?

Nein. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder weggeworfen hat, kann trotzdem wählen gehen. Vorausgesetzt, er hat einen Personalausweis. Dieser muss bei der Wahl auf jeden Fall vorgelegt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist an alle wahlberechtigten Gaggenau ab 16 Jahren geschickt worden.

Nach aktuellem Stand sind dies 23.381. Diese Zahl kann sich – etwa durch Todesfälle – noch leicht ändern. Die Wahlbenachrichtigung wird beim Wahlvorgang übrigens nicht abgegeben, da sie auch bei einer eventuell notwendigen Neuwahl wieder mitgebracht werden muss.

Mit dem vorläufigen Endergebnis rechnet die Stadtverwaltung gegen 19 Uhr. Es wird dann über die Homepage der Stadt Gaggenau, die Bürger-App sowie die sozialen Medien veröffentlicht. Zudem werden im Foyer des Rathauses die Zwischenergebnisse übertragen.

BNN und BT haben zudem einen Liveticker, der um 17 Uhr startet. Hier begleiten Anna Strobel und Swantje Huse das Ende der Stimmabgabe, die Auszählungen und natürlich die Ergebnisverkündung. Auch sind hier die ersten Statements der Kandidaten zum Wahlergebnis zu finden.

Nein, nicht zwingend. Als gewählt gilt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen im ersten Wahlgang erreicht. Der Sieger braucht also die absolute Mehrheit. Wenn am 2. April niemand diese Mehrheit erringt, findet eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl genügt die einfache Mehrheit. Sie würde am 23. April stattfinden.

Stehen bei Neuwahlen andere Namen auf dem Stimmzettel?

Das kann sein, muss aber nicht. Oft wird von einem zweiten Wahlgang gesprochen, was aber nicht stimmt. Wäre es so, wären keine neuen Bewerber zugelassen und es stünden, je nach Regelung, auch nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen auf den Wahlzetteln.

Da es sich aber eben um eine Neuwahl handelt, gibt es eine erneute Bewerbungsfrist. Wie die Stadt mitteilt, läuft sie von Montag, 3. April, bis Mittwoch, 5. April, 18 Uhr. In dieser Zeit können sich noch neue Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters bewerben.

Kandidaten, die bereits bei der ersten Wahl auf dem Stimmzettel aufgeführt waren, brauchen sich für die Neuwahl nicht erneut zu bewerben. Sie können ihre Kandidatur allerdings bis zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Mittwochabend um 18 Uhr wieder zurückziehen.

Wie wahrscheinlich ist eine Neuwahl in Gaggenau?

Das ist vorab schwer zu sagen. Statistisch gesehen steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Neuwahl, je mehr Bewerber antreten. Hinzu kommt in Gaggenau, dass Jan Zeller eine Neuwahl erzwingen will, indem Wahlberechtigte einen anderen Namen auf den Wahlzettel schreiben und nicht zwischen den vier regulären Kandidaten wählen.

Sollte es zu einer Neuwahl kommen, ist damit zu rechnen, dass sich Jan Zeller bewerben wird. Außerdem könnte es sein, dass jener Bewerber, dem lediglich eine Unterstützerunterschrift fehlte, diese noch beibringt und ebenfalls antritt.

Ob alle Bewerber aus dem ersten Wahlgang erneut kandidieren, hängt vermutlich von ihrem Abschneiden am 2. April ab.

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