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Vorerst keine nächtliche Ausgangssperre

Inzidenzwert im Landkreis Rastatt steigt weiter – Notbremse greift ab Dienstag

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Rastatt liegt den dritten Tag in Folge über dem Wert 100. Und damit wird die sogenannte Notbremse ausgelöst. Wir erklären, warum sie erst ab Dienstag gilt und ab wann wieder Lockerungen möglich sind.

Eine Frau steht vor einer Buchhandlung und hat einen Hund an der Leine
Bleibt offen: Trotz Notbremse dürfen Buchhandlungen, Blumen- und Gartengeschäfte und auch Friseure weiter offen bleiben. Foto: Holger Siebnich

Der Landkreis Rastatt wird der Notbremse nicht mehr entgehen können: Zum dritten Mal in Folge lag der Inzidenzwert für den Kreis an diesem Freitag über der 100er-Marke.

Damit muss ein Teil der erst seit Montag möglich gewordenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Greifen wird die Notbremse allerdings nicht schon am Samstag, da sie laut Landesverordnung erst am zweiten Werktag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Dies ist am Dienstag.

Wichtigste Änderung dann: Der Einzelhandel muss wieder schließen und darf nur noch Click&Collect anbieten und die Kontaktbeschränkungen lassen wieder nur noch Treffen zwischen zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten zu.

Nächtliche Ausgangssperre wird vorerst nicht kommen

Eine nächtliche Ausgangssperre wird vorerst allerdings nicht wieder verhängt, wie Sozialdezernent Stefan Biehl vom Landratsamt Rastatt erklärt: „Wir versprechen uns davon nicht den großen Durchbruch.“ Derzeit sei die Ausgangssperre, die anders als die Notbremse kein Automatismus ist, sondern vom Gesundheitsamt steuerbar, kein Thema.

„Wenn sich die Lage aber so weiterentwickelt, reagiert womöglich sowieso das Land.“ Für die Bürgermeisterwahl in Hügelsheim bedeutet das, dass das Wahlergebnis definitiv vor der Schwarzwaldhalle verkündet werden kann.

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Nach wie vor sei das Infektionsgeschehen „diffus“. Zwar gebe es Ausbrüche in Kitas, Betrieben oder auch Familien, „aber verteilt auf den ganzen Landkreis. Mit einem Schwerpunkt auf Rastatt“. Hier lag der Inzidenzwert am Freitag bei 230 – was allerdings vorerst ohne Auswirkungen bleibt, da auch die großen Kreisstädte im Infektionsgeschehen des gesamten Kreises aufgehen.

Dann fahren die Menschen nur in andere Städte.
Stefan Biehl, Sozialdezernent des Landkreises Rastatt

Das Gesundheitsamt habe aber mit der Stadt Rastatt die Infektionslage dort genau im Blick. Eine Maskenpflicht in der Innenstadt oder darüber hinausgehende Maßnahmen will das Gesundheitsamt derzeit aber nicht verhängen. „Dann fahren die Menschen nur in andere Städte“, fürchtet Biehl.

Neue Quarantäne-Regeln bei Infektion mit Virusmutation

Wieso der Landkreis inzwischen wieder so hohe Zahlen hat, kann sich der Dezernent nur auf eine Art erklären: „Wir sind wohl in der dritten Welle angekommen.“ Es bleibe die Hoffnung, dass der Kreis dann auch wieder früher durch sei als andere. Allerdings kennen die Zahlen überall nur eine Richtung – nämlich die nach oben.

Eine Fußgängerzone.
Es herrscht Maskenpflicht: Am Montag wusste noch nicht jeder über die neue Regelung in der Rastatter Fußgängerzone Bescheid. Foto: Hans-Jürgen Collet

Dabei spielt auch die zunehmende Zahl von Schnelltests eine Rolle. Denn während das Landesgesundheitsamt Infektionen erst erfasst, wenn sie von einem PCR-Test bestätigt wurden, fließen im Landratsamt auch die Meldungen der positiven Schnelltests in die Statistik des Gesundheitsamts ein. Sie müssen von den Ärzten oder Apothekern weitergeleitet werden.

Ich weiß nicht, ob das jedem klar ist.
Stefan Biehl zu den Regelungen bei einem positiven Schnelltestergebnis

Im Übrigen: Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis hat, muss sich sofort in Quarantäne begeben – ohne, dass noch eine Aufforderung des Gesundheitsamts nötig ist. „Ich weiß nicht, ob das jedem klar ist“, sagt Biehl. Und auch die Quarantäneauflagen haben sich mit der Verbreitung der Virusmutanten geändert.

Liegt eine „klassische“ Corona-Infektion vor, müssen sich die infizierte Person und die Kontaktpersonen der Kategorie 1 nach wie vor für zehn Tage in Quarantäne begeben. Liegt eine Infektion mit einer Mutation vor, verlängert sich die Quarantäne auf 14 Tage und betrifft zusätzlich auch die Haushaltsangehörigen.

Mehr Freiheit gibt es erst nach fünf Tagen unter 100

Deshalb ist es auch üblich, dass auf einen positiven Schnelltest ein PCR-Test folgt. Denn nur die können die Mutationen nachweisen. Und die machen Biehl zufolge inzwischen 40 bis 50 Prozent der Infektionen im Landkreis aus.

Und wann wird die Notbremse wieder gelockert? Fünf Tage muss die Inzidenz wieder unter 100 sein, erst dann darf Click&Collect wieder Click&Meet werden, erklärt Biehl. Wenn also am Dienstag die Notbremse gezogen wird und am Mittwoch die Inzidenz unter 100 liegen sollte, würden ab dem 22. März, die Geschäfte wieder öffnen dürfen.

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