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Vergleichswerte in Rastatt ermittelt

Wohnen in Rastatt: Mietspiegel bietet eingeschränkte Schutzfunktion

In Rastatt gibt es weiterhin einen Mietspiegel. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Das Werk bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Preise und schützt Mieter vor Wucher. Bei Neuverträgen kann es allerdings richtig teuer werden.

Ein Formular
Rechnung in vier Schritten: Mithilfe des Mietspiegels können Betroffene die ortsüblichen Preise für vergleichbare Immobilien ermitteln. Foto: Holger Siebnich

Mieter können sich in Rastatt auch künftig gegen zu hohe Forderungen der Immobilieneigentümer wehren. Der Gemeinderat verabschiedete in seiner vergangenen Sitzung einen neuen Mitspiegel für die nächsten zwei Jahre. Dieser gibt nicht nur eine Übersicht über die durchschnittlichen Preise auf dem Wohnungsmarkt, sondern deckelt auch Erhöhungen.

Da ein anderes Instrument im vergangenen Jahr weggefallen ist, gilt das allerdings nicht bei Neuverträgen. Zieht ein neuer Bewohner ein, kann der Eigentümer verlangen, was er möchte.

Der Gemeinderat hatte im Juni vergangenen Jahres einen Statistiker damit beauftragt, den neuen Mietspiegel zu erstellen. Das bisherige Werk war seit 2019 in Kraft und ist Ende 2020 ausgelaufen.

Der Experte schrieb 3.000 Privatvermieter und neun institutionelle Immobilieneigentümer an, um Daten zu erheben. Am Ende fanden 656 Mietverhältnisse Einzug in die Statistik. Das Ergebnis: Der durchschnittliche Preis in Rastatt liegt bei 7,20 Euro pro Quadratmeter.

Eigentümer dürfen Miete nicht unbegrenzt erhöhen

Wenn ein Eigentümer die Miete erhöhen möchte, muss er sich am Mietspiegel orientieren. Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nur um maximal 20 Prozent erhöht werden. Mieter können aber eine Erhöhung ablehnen, wenn sie über der im Spiegel bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Diese ortsübliche Vergleichsmiete liegt aber nicht pauschal beim Durchschnittswert von 7,20 Euro. Der Mietspiegel teilt die Stadt in unterschiedliche Zonen ein. Außerdem hängt der Wert von weiteren Faktoren wie Baujahr des Gebäudes, Ausstattung und Größe ab. Ein Formular gibt in vier Schritten vor, wie sich der Wert für jede einzelne Wohnung berechnen lässt.

An einem veralteten Mietspiegel hat niemand Interesse.
Michael Weber, FDP-Sprecher

Die Mitglieder des Gemeinderats segneten den neuen Mietspiegel einstimmig ab. Brigitta Lenhard merkte allerdings an, dass er „nicht das Lieblingskind der CDU“ sei. Da er aber nun einmal existiere, sei es auch geboten, ihn weiterzuführen. Ähnlich argumentierte Michael Weber (FDP). Egal wie man zu einem Mietspiegel stehe – „an einem veralteten Mietspiegel hat niemand ein Interesse“.

Joachim Fischer (SPD) wies auf „die große Bedeutung in der Praxis hin“, die der Mietspiegel aus seiner Sicht habe. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass keine Grenzen gesetzt seien, wenn neue Bewohner einzögen: „Die Sonne scheint deshalb nicht ungetrübt.“

Mietpreisbremse seit vergangenem Jahr nicht mehr in Kraft

Die grenzenlose Freiheit bei Neuvermietungen gibt es seit dem 4. Juni vergangenen Jahres. Bis dahin galt nicht nur der Mietspiegel, sondern auch die sogenannte Mietpreisbremse. Dieses Instrument der Landesregierung gab vor, dass Mieten bei neuen Verträgen maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichswerten liegen durften.

Ausnahme galten bei Neubauten und umfassend modernisierten Wohnungen. Doch 2020 erließ die Regierung in Stuttgart neue Kriterien. Rastatt erfüllte davon nicht genug, so dass die Bremse nun gelöst ist.

Fischer warnte, dass sich das langfristig auch auf den Mietspiegel auswirken könnte. Wenn bei neuen Verträgen die Preise steigen, werde das auf die Vergleichswerte durchschlagen. Am Ende könnten unterm Strich deutlich höhere Kosten für alle Mieter stehen.

Stadtverwaltung sieht Entwicklung gelassen

Die Stadtverwaltung hatte auf den Wegfall der Bremse im vergangenen Jahr gelassen reagiert. Pressesprecherin Heike Dießelberg erklärte damals: „Wir haben auf die Entscheidung des Landes keinen Einfluss gehabt.“

Vor fünf Jahren sei die Stadtverwaltung überrascht gewesen von der Einschätzung des Landes, dass in Rastatt die Bremse notwendig sei. „So ganz erschlossen hat sich das uns nicht“, kommentierte Dießelberg die Entwicklung.

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