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15-Kilometer-Regel gilt nicht

Kitas dicht, Wahlkampf erlaubt: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben Bund und Länder eine härtere Gangart vereinbart. Wie das in Baden-Württemberg aussehen soll, wurde nach und nach verkündet. Jetzt liegt das neue Regelwerk vor.

Ein Verkehrsschild mit dem Hinweis «Maskenpflicht» steht auf einer Zufahrt zu einem Parkplatz.
Ein Verkehrsschild mit dem Hinweis „Maskenpflicht“: Die Regierung in Baden-Württemberg setzt die 15-Kilometer-Regel vorerst nicht in Kraft. Foto: Swen Pförtner/dpa

Nachts Wahlplakate kleben: ja. Kinder in die Kita schicken: nein. Demonstrieren gehen: ja. Klamotten shoppen: nein.

Das baden-württembergische Kabinett hat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Die darin enthaltenen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten größtenteils ab Montag, wie die Landesregierung in der Nacht zum Samstag mitteilte.

Baden-Württemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Dienstag um. Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar - abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen - waren schon bekannt gegeben worden.

Die Regierung hat zudem eine Liste mit Einrichtungen und Aktivitäten veröffentlicht, die ab Montag geöffnet beziehungsweise erlaubt bleiben - und was verboten oder geschlossen ist. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31. Januar.

Kontaktbeschränkungen wegen des Coronavirus auf eine weitere Person reduziert

Private Treffen von Mitgliedern eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt - egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt.

„Dabei ist dringendst empfohlen, feste „Haushaltspartnerschaften“ zu bilden und sich möglichst nur mit diesem einen weiteren Haushalt zu treffen und nicht heute mit Haushalt A, dann mit Haushalt B und am nächsten Tag mit Haushalt C.“ Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.

Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr bleiben in Kraft

Weiterhin gilt im Südwesten, dass Menschen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen dürfen. Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch mit dem Hund darf man Gassi gehen.

Tagsüber - definiert als die Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr - sind unter anderem auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt.

Nachts ist die Auswahl schmaler: dann gelten als Grund etwa noch religiöse Veranstaltungen oder - zwei Monate vor der Landtagswahl - Wahlkampfaktivitäten wie das Verteilen von Flyern.

Kitas bleiben geschlossen, viele Schulen auch

Stühle stehen in einer Gemeinschaftsschule in einer Grundschulklasse in Baden-Württemberg auf den Tischen.
Die meisten Schulen im Land bleiben vorerst geschlossen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Kitas bleiben geschlossen, gelernt wird zu Hause. Am Donnerstag will die Regierung entscheiden, ob Kitas und Grundschulen angesichts der dann herrschenden Corona-Lage ab dem 18. Januar öffnen können.

Alle weiterführenden Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Sonderregeln für Präsenzunterricht der Abschlussklassen sind möglich. Auch Notbetreuungen werden eingerichtet.

Frisöre müssen weiterhin schließen

Geöffnet bleiben weiterhin nur Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel, Hygieneartikel und Tierfutter. Auch Banken, Hörgeräteakustiker, Autowerkstätten und Waschsalons stehen auf der Ausnahmeliste.

Alle anderen Läden wie Modeboutiquen bleiben geschlossen, dürfen Waren nun aber mittels Lieferdiensten und Abholangeboten (Click & Collect) an die Kundschaft bringen.

Friseure, Masseure, Tätowierer, Piercer und Prostituierte dürfen ihre Dienste weiterhin nicht anbieten. Auch Sonnen- und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Öffnen dürfen hingegen medizinisch notwendige Angebote (auch ohne Rezept) wie Ergo- und Physiotherapie, Fußpflege/Podologie, Logopädie und Rehasport. Fahrschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.

Essen abholen ist bis 20 Uhr erlaubt, Veranstaltungen bleiben wegen des Coronavirus untersagt

08.12.2020 Jackies Delivery im Karlsruher Hotel 133
Das Restaurant im neuen Karlsruher Boutiquehotel 133 musste die Eröffnung wegen Corona verschieben und kocht nun wie so viele auf Bestellung. Foto: Rake Hora /BNN

„Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen“, hat die Regierung beschlossen. Bis 20 Uhr darf man aber Essen abholen. Lieferangebote seitens der Restaurants bis zur Haustür sind auch danach erlaubt. Weiterhin gilt ein Verbot von Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind per se erst einmal verboten. Zu den Ausnahmen zählen hier unter anderem Demonstrationen, Hochzeiten, Betriebsversammlungen oder Gerichtsverhandlungen. Auch Gottesdienste und Beerdigungen sind unter Hygieneauflagen möglich. Gemeinsam gesungen werden darf aber nicht.

Arbeitgeber sollen Homeoffice ermöglichen, Sport ist im Freien teilweise erlaubt

Treffen im dienstlichen Rahmen sind den Angaben zufolge genehmigt. Allerdings sollten Arbeitgeber - wann immer machbar - Homeoffice ermöglichen. Fernern gelten in Büros und Betrieben Regeln wie eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

„Sport entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten im Freien erlaubt“, heißt es von der Regierung. Skilifte und Schwimmhallen etwa müssen geschlossen bleiben.

Golfplätze und Reitanlagen im Freien dürfen öffnen. Spielplätze im Freien sind ebenfalls geöffnet. Wandern und Spazieren sind auch erlaubt. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Zoos, Theater und Museen hingegen bleiben geschlossen.

Menschen sollen auf touristische Ausflüge verzichten, 15-Kilometer-Regel gilt aber nicht

Schild Zufahrt B500 gesperrt
Wie hier in Ottenhöfen wurden Anfahrtswege zur Schwarzwaldhochstraße zuletzt an den Wochenenden dicht gemacht. Foto: Benedikt Spether

Die Landesregierung appelliert an die Menschen, auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen zu verzichten. Zuletzt hatten vor allem beliebte Wintersportgebiete massenhaft Publikum angezogen - was neben Verkehrsproblemen vor allem zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln mit sich brachte.

Die Behörden wollen dem mit verstärkten Kontrollen und Zugangsbeschränkungen vorbeugen. Generell verboten bleiben touristische Busreisen und Übernachtungsangebote. Weiterhin möglich sind Geschäftsreisen sowie Reisen und Übernachten „in besonderen Härtefällen“, wie es in den Regularien heißt.

Bund und Länder hatten eigentlich beschlossen, dass in Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen sollen.

Baden-Württemberg setzt diese Regel aber nicht um, weil sie nach Auffassung der Landesregierung nicht den gewünschten Effekt erreicht. In den vergangenen Tagen waren überdies alle 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 geblieben.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte am Freitag bekanntgegeben, dass die Polizei in Baden-Württemberg seit Beginn des Lockdowns im November mehr als 116.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt hat. Gegen die seit 16. Dezember geltenden Ausgangsbeschränkungen hätten Menschen rund 11.500 Mal verstoßen.

Die Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Die Corona-Regeln hat die Landesregierung in der Nacht auf Samstag veröffentlicht. Alle Regeln und Infos zu der sogenannten „Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ gibt es auf der Seite des Landes. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.

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