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Landtagswahl Baden-Württemberg

Innenministerium widerspricht Querdenker-Frage im Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat bietet unentschlossenen Wählern Entscheidungshilfe und wird aus Steuermitteln finanziert. Eine Aussage zum Verfassungsschutz in Baden-Württemberg lässt aufhorchen.

Screenshot Wahl-O-Mat
Wahlkampfthema Verfassungsschutz? Diese Aussage im Wahl-O-Mat zur Landtagswahl wirft Fragen auf. Denn eigentlich sollte der Inlandsgeheimdienst parteipolitisch unabhängig arbeiten. Foto: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat diese Woche ihren Online-Ratgeber zur Landtagswahl in Baden-Württemberg gestartet. Im Wahl-O-Mat können Wähler ihre eigenen Positionen mit denen der 21 antretenden Parteien abgleichen.

Dies funktioniert, indem Wahl-O-Mat-Nutzer bestimmten Aussagen zustimmen oder widersprechen. Am Ende wird automatisch ausgewertet, mit welchen Parteien es wie viel Überschneidung gibt.

Eine der von der bpb ausgewählte Aussagen lautet: „Die Querdenker-Gruppierung soll weiterhin vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet werden.“ Die Antwortvorgaben sind wie immer „stimme zu“, „stimme nicht zu“ und „neutral“.

Das wirft zumindest Fragen auf. Denn die Verfassungsschutzbehörden betonen stets, dass sie parteipolitisch unabhängig arbeiten und rein nach rechtlichen Regeln entscheiden, welche Gruppierungen sie überwachen.

Im Zweifel entscheiden Gerichte über die Überwachung

Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte darüber, nicht die Regierung und nicht das Parlament. Doch im Wahl-O-Mat wird genau der gegenteilige Eindruck erweckt – als könnten je nach Landtagsmehrheit die Parteien darüber entscheiden, ob die Beobachtung gestoppt oder fortgesetzt wird.

Das baden-württembergische Innenministerium stellte deshalb auf BNN-Nachfrage klar: „Wen der Verfassungsschutz beobachtet, richtet sich nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes – die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist keine politische Entscheidung.“ Mehr wolle man zur Querdenker-Frage im Wahl-O-Mat nicht sagen.

Bei der bpb, einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums, erklärte der zuständige Redakteur: „Die Beobachtung von unterschiedlichsten Gruppierungen oder Parteien durch die Verfassungsschutzbehörden ist nicht nur in diesem Fall immer wieder Bestandteil der parteipolitischen Auseinandersetzung. Auch wenn die Parteien dabei immer wieder auf die Zuständigkeit der Behörden verweisen, dienen diese Fragen regelmäßig zur eigenen Positionierung der Parteien und geben Auskunft über ihr politisches Profil.“

Mit Blick auf die Kontroversität der These und die Bedeutung der Querdenken-Gruppierung für die Landespolitik habe die Redaktion entschieden, diese These in den Wahl-O-Mat aufzunehmen, so der bpb-Mitarbeiter.

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