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Heimtückischer Mord

Urteil im Mordfall Eschelbach gefallen: 14-Jähriger muss jahrelang in Haft

Alles deutete darauf hin, dass ein 14-Jähriger im Februar im Rhein-Neckar-Kreis einen 13-Jährigen erstochen hat. Nun brachte das Urteil des Landgerichts Heidelberg Klarheit im Mordfall Eschelbach.

Tatort am Waldrand Eschelbachs: Hier wurde der 13-jährige Junge tot aufgefunden. Die Polizeikräfte trafen am mutmaßlichen Tatort auf einen 14-Jährigen und auf ein Mädchen.
Tatort am Waldrand Eschelbachs: Hier wurde der 13-jährige Junge tot aufgefunden. Die Polizeikräfte trafen am mutmaßlichen Tatort auf einen 14-Jährigen und auf ein Mädchen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Mordfall Eschelbach ist juristisch vorerst abgeschlossen. Damit herrscht auch in dem Dorf im Rhein-Neckar-Kreis Klarheit: Ein 14-Jähriger hat dort Ende Februar einen 13-Jährigen ermordet. Der Täter wurde am Landgericht Heidelberg am Freitagmorgen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der 14-Jährige hatte die Tat gestanden, wie aus einer Mitteilung des Landgerichts hervorgeht.

Die Spurenlage am Tatort und „eine Gesamtschau verschiedener Indizien“ hätten demnach zum Schluss geführt, dass es sich um einen heimtückischen Mord handelt. Der Fall ist allerdings nur vorerst abgeschlossen, noch können sowohl Angeklagter, Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Bis zu zehn Jahre Jugendstrafe waren möglich, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eben dieses Stafmaß gefordert.

Damit endet der Prozess in Heidelberg nach elf Verhandlungstagen. Der Ausgang, so kann man es im Nachhinein mit Gewissheit sagen, hatte sich schon nach der Tat Ende Februar zumindest angedeutet. Polizisten fanden den 14-Jährigen direkt nach der Tat am Waldrand von Eschelbach vor, ein Messer in der Hand, die Hände blutverschmiert. Am Boden lag sein Opfer.

Auch ein zwölfjähriges Mädchen trafen die Ermittler dabei an. Schnell war spekuliert worden: Hatte die 12-Jährige den Jungen an den Waldrand gelockt, wo der Täter wartete? Die Ermittler fokussierten sich auch auf das Motiv der Eifersucht und werteten unter anderem Chatverläufe der drei Beteiligten aus.

Der 14-Jährige kam in Untersuchungshaft und soll die Tat zu Beginn noch abgestritten, sich dann gar nicht mehr geäußert haben. Ein Gutachter urteilte, der Junge sei in seiner geistigen Entwicklung „bereits strafrechtlich verantwortlich“.

Staatsanwaltschaft zum Mordfall Eschelbach: Lange gefasster Plan des Täters

Eine Rolle spielte auch eine Tat im November, wenige Monate vor der Ermordung in Eschelbach. Da stach der 14-Jährige bereits mehrfach auf einen Mitschüler ein, der schwer verletzt überlebte. Das Jugendamt hatte damals eine dreiwöchige stationäre Therapie und ein Anti-Aggressionstraining angeordnet, danach waren ambulante Maßnahmen vorgesehen.

Im Fall Eschelbach legte sich die Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen fest: Der 14-Jährige soll den 13-Jährigen „hinterrücks mit mehreren Messerstichen“ getötet haben. „Wie die Ermittlungen weiter erhellten, war der Angeschuldigte dabei einem bereits geraumer Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt“, so die Staatsanwaltschaft.

Weitere Hintergründe blieben nach dem Prozessauftakt Ende Oktober tatsächlich im Hintergrund. Bekannt ist nur, dass der 14-Jährige zu Beginn eine Aussage gemacht hat – ob zur Tat oder zur Person, ist ungewiss. Der gesamte Prozess, in dem Gutachter und Zeugen aussagten, blieb bis zur Urteilsverkündung nichtöffentlich.

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