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Neue Corona-Zahlen

Karlsruhe und Baden-Baden unterschreiten 50er-Marke: Nächste Lockerung ist in Sicht

Die Corona-Zahlen in der Region Karlsruhe befinden sich weiter im Sinkflug: Der Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Baden-Baden und der Ortenaukreis haben am Dienstag im Gleichschritt die Inzidenz-Grenze von 50 unterschritten. Bleibt das für fünf Tage so, gibt es mehr Freiheiten.

Menschen stehen vor einem Laden
Einkaufen ohne Test: Liegt die Stadt Karlsruhe fünf Tage in Folge bei der 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50, darf sich vor allem der Handel über deutliche Lockerungen freuen. Foto: Jörg Donecker

Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz macht Hoffnung auf weitere Lockerungen. Am heutigen 25. Mai haben mehrere Stadt- und Landkreise in der Region laut Landesgesundheitsamt die 50er-Schwelle unterschritten. Die Stadt Karlsruhe meldete nach den Feiertagen einen Inzidenzwert von 41,0.

Auch der Landkreis Karlsruhe liegt mit einer Inzidenz von 48,8 knapp unter der Marke. Baden-Baden (43,5) und der Ortenaukreis (37,4) sind ebenfalls unter den Schwellenwert gefallen. Der Landkreis Rastatt liegt mit 53,6 noch knapp über der Marke.

Bleiben die Zahlen fünf Tage in Folge unter dem Grenzwert, dürfen sich laut Stufenplan des Landes künftig mehr Menschen treffen. Im Einzelhandel entfällt dann die Testpflicht, Zoos und Museen dürfen ohne Auflagen öffnen.

Weitere Lockerungen in Karlsruhe und Baden-Baden schon ab Sonntag möglich

Die Änderungen könnten schon am Sonntag in Kraft treten, sofern sich die Tendenz in den nächsten Tagen bestätigt. Erst am 20. Mai hatten der Stadt und Landkreis Karlsruhe die Regeln der Bundes-Notbremse verlassen, da sie fünf Werktage in Folge unter der 100er-Marke lagen. Die Lockerungen wurden am Samstag wirksam. Wie es nun weitergehen könnte, erläutert BNN-Redakteur Pascal Schütt.

Welche Änderungen gelten nach fünf Tagen unter einer 7-Tage-Inzidenz von 50?

Die Lockerungen betreffen private Treffen, den Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Schulen. Am Tag nach der Bekanntmachung durch die Behörden dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Gleichzeitig entfällt die Testpflicht im Einzelhandel. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt, geht die Fläche über 800 Quadratmeter hinaus, ist es noch einer pro 20.

Die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln bleiben bestehen. Archive, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten, Museen und Zoos dürfen wieder ohne Auflagen öffnen, abgesehen von Maskenpflicht und Hygieneregeln. Außerdem sollen Schüler laut Kultusministerium wieder in den täglichen Präsenzunterricht wechseln, weiterhin mit Masken- und Testpflicht.

Was ändert sich für Veranstaltungen, Sport und Gastronomie?

Nichts. Für diese Bereiche sind bei einer Inzidenz unter 50 keine gesonderten Lockerungen aufgeführt. Doch auch dort gibt es berechtigte Hoffnung auf mehr Freiheit. Die Corona-Verordnung des Landes definiert insgesamt drei Öffnungsschritte. Stadt und Landkreis Karlsruhe traten am 22. Mai in den ersten ein. Nach 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 und bei sinkender Tendenz könnte rund um den 5. Juni die nächste Stufe erreicht sein.

Schon bald nächster Öffnungsschritt in Karlsruhe? Das würde sich ändern

Was würde sich durch Öffnungsschritt 2 ändern?

Die Öffnungszeit der Gastronomie verlängert sich um eine Stunde auf 22 Uhr. Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen wieder stattfinden, begrenzt auf eine Person pro 20 Quadratmeter Raumfläche. Auch Kulturveranstaltungen in Räumen sind mit bis zu 100 Zuschauern erlaubt, draußen mit bis zu 250.

Hallenbäder dürfen ihre Türen wieder öffnen. Zudem gibt es Lockerungen für Lehrveranstaltungen, kontaktarmen Sport auch in Fitness-Studios und Gesang in Gottesdiensten. Alle Einrichtungen dürfen nur mit aktuellem Corona-Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis betreten werden.

Und was sieht Öffnungsschritt 3 vor?

Hält die Tendenz, könnten in der Region etwa am 19. Juni weitere Veränderungen in Kraft treten. Durch sie erhöht sich allerdings nur die Maximalzahl an zugelassenen Personen, beispielsweise bei Kulturveranstaltungen, in Schwimmbädern oder Lehrveranstaltungen. Außerdem dürfen Freizeitparks und andere Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Die Vorgaben für Tests, Hygienekonzepte und die Kontaktdokumentation gelten weiterhin.

Geht es auch rückwärts?

Ja. Öffnungsschritte werden laut Corona-Verordnung wieder zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen eine steigende Tendenz aufweist. Die Lockerungen durch die Unterschreitung der 50er-Schwelle fallen weg, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über 50 liegt.

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